(ots) - Das Bundesarbeitsgericht hat mit einem höchst
umstrittenen Urteil das bisherige Befristungsrecht tiefgreifend
geändert: Wenn ein Arbeitnehmer irgendwann schon einmal in einem
Unternehmen beschäftigt war, konnte er bisher dort nicht mehr
sachgrundlos befristet angestellt werden. Jetzt ist die Befristung
ohne Sachgrund für bis zu zwei Jahre bei einem Arbeitgeber möglich,
wenn der Arbeitnehmer nur in den letzten 3 Jahren nicht bei diesem
Arbeitgeber beschäftigt war.
Welche Auswirkungen dieses Urteil für die betriebliche und
anwaltliche Praxis hat, zeigt die jetzt bei Haufe erschienene 3.
Auflage des Kommentars TzBfG. Auch die weitere aktuelle
Rechtsprechung wird ausführlich kommentiert, denn Teilzeit- und
befristete Arbeitsverträge sind kaum noch aus der betrieblichen
Praxis wegzudenken. Sie haben seit dem In-Kraft-Treten des Teilzeit-
und Befristungsgesetzes in der Arbeitswelt erheblich an Bedeutung
gewonnen. Knapp ein Viertel aller abhängig Beschäftigten sind
inzwischen im Rahmen eines Teilzeitarbeitsverhältnisses angestellt,
über 90% davon sind Frauen. Auch befristete Arbeitsverhältnisse sind
im heutigen Berufsleben an der Tagesordnung. Trotzdem wirft die
Praxis zahlreiche Probleme auf, die das Gesetz selbst nicht
beantwortet.
Der Praxiskommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet
sowohl für die betriebliche Praxis als auch in der anwaltlichen
Beratung eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Er umfasst eine
ausführliche Kommentierung aller Vorschriften des TzBfG, sowie der
relevanten Normen des TVöD und des WissZeitVG.
Die 3. Auflage des Kommentars berücksichtigt die seit der
Vorauflage ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung, die das
Gesetz mittlerweile weiter ausgelegt und präzisiert hat. Von
besonderer Bedeutung ist dabei die Fortführung, aber auch die
Änderung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im
Befristungsrecht.
Ãœber die reine Kommentierung hinaus verdeutlicht das vorliegende
Werk dem Leser mit zahlreichen Praxisbeispielen und
Gestaltungshinweisen die Auslegung und Anwendung einzelner
Regelungen. Einen besonderen Zusatznutzen bietet die beiliegende
CD-ROM, die die Gesamt-Kommentierung, die zitierte Rechtsprechung
sowie die relevanten Gesetze und Richtlinien im Volltext bietet.
Ein hochkarätiges Autorenteam steht für Informationen aus erster
Hand. Herausgeber dieses Kommentars sind Edith Gräfl, Vorsitzende
Richterin am Bundesarbeitsgericht sowie Manfred Arnold, Vorsitzender
Richter am Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg.
"Teilzeit- und Befristungsgesetz"
Praxiskommentar zum TzBfG mit Gestaltungshinweisen und Beispielen
Manfred Arnold/Edith Gräfl (Hrsg.)
Hardcover mit CD-ROM, 640 Seiten, 79 Euro
Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Freiburg
ISBN: 978-3-648-01983-2
Bestell-Nr.: 04211-0003
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