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Die Kenston Pension GmbH fungiert als gerichtlich zugelassene
Rentenberatungskanzlei für die betriebliche Altersversorgung, als
fokussierter Rechts- und Spezialdienstleister, der sich
ausschließlich auf die Themen bAV und Zeitwertkonten konzentriert. In
dieser fokussierten Ausrichtung betreut die Kenston Pension GmbH als
bundesweites "Kompetenzcenter" Mandanten aus folgenden
Personenkreisen bzw. Bereichen:
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Rechtsanwälte und Rechtsberater
- Unternehmensberater und qualitativ hochwertig agierende
Finanzdienstleister
- Unternehmen jeder Größe aus allen Branchen
Zielsetzung der Kooperation zwischen der Kenston Pension GmbH und
den genannten rechts-, steuer- und finanzberatenden Berufen ist
regelmäßig die Auslagerung sämtlicher erlaubnispflichtiger und
haftungsrelevanter Tätigkeiten aus der Rechts- und Rentenberatung der
weiten Beratungsbereiche der betrieblichen Altersversorgung und der
Zeitwertkonten auf die Kenston Pension GmbH. Zu diesen Tätigkeiten
zählen vor allem Beratungsleistungen in folgenden, beispielhaft
aufgeführten, Rechtsgebieten der betrieblichen Altersversorgung:
- Arbeitsrecht,
- Steuer- und Bilanzrecht,
- Sozialversicherungsrecht,
- Versicherungsvertragsrecht,
- Rechts- und Rentenberatungsrecht,
- Haftungsrecht usw.
Die gleichen Tätigkeiten führt die Kenston Pension GmbH
unmittelbar auch bei Unternehmensmandaten aus. Hierbei sollen im
wesentlichen Arbeitgeber bei haftungsanfälligen Umsetzungen von
Versorgungs- und Absicherungsstrategien in den aufgeführten
Beratungsbereichen rechtssicher begleitet werden.
Rechtsgrundlage für die Kenston Pension GmbH zur Ausübung und
Ausführung der relevanten Beratungsdienstleistungen bilden das
Rechtsberatungsgesetz (RBerG), die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und seit dem 01.07.2008 das
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG). Kernbestandteil des
Tätigkeitsgebietes der Kenston Pension GmbH ist hierbei die Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten bzw. jede Tätigkeit in fremden
Rechtsangelegenheiten, die nur durch gerichtlich zugelassene bzw.
registrierte natürliche oder juristische Personen erbracht werden
dürfen. Darüber hinaus ist der Rentenberater an sich immer
gerichtlich zugelassen bzw. registriert und unterliegt der Aufsicht
des Präsidenten des zuständigen Amts-, Land- bzw. Oberlandesgerichts.
Zudem ist der Rentenberater absolut unabhängig in der
Interessenvertretung seiner Mandanten.
Geschäftsführer der Kenston Pension GmbH ist Herr Sebastian
Uckermann. Gleichzeitig ist Herr Uckermann "Vorsitzender des
Bundesverbandes der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung
und Zeitwertkonten e.V." sowie Autor zahlreicher Fachpublikationen
auf dem Gebiet der betrieblichen Altersversorgung und der
Zeitwertkonten.
Pressekontakt:
KENSTON Unternehmensgruppe® c/o Deutscher bAV Service GmbH
Tel.: 0221 995 906 - 0
Hohenstaufenring 48-54 - 50674 Köln
www.kenston.de
Ansprechpartnerin: Ann Pöhler