PresseKat - Mehr Rechte für geschädigte Privatanleger erforderlich

Mehr Rechte für geschädigte Privatanleger erforderlich

ID: 634165

(ots) -

- Stärkung der Verbraucherinteressen vom Kabinett beschlossen
- Gesetzliches Beschwerdeverfahren für Privatanleger unabdingbar

Der Berufsverband Deutscher Honorarberater e.V. (BVDH) begrüßt das
Gesetz zur Neuordnung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen
(BaFin). Es soll künftig Beschwerden von Verbrauchern und
Verbraucherverbänden bei falscher Anlageberatung auf eine gesetzliche
Grundlage stellen. Zentrales Element des am vergangenen Mittwoch vom
Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs ist die Einrichtung eines
Verbraucherbeirats und eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens für
Privatanleger. Damit wird erstmals eine Schlichtungsstelle bei der
BaFin in Ergänzung zum privaten Ombudsmann-Verfahren der Banken,
Volksbanken und Sparkassen, angesiedelt. Das Beschwerdeverfahren
greift gemäß des am 01. Januar 2013 in Kraft tretenden Gesetzes nur,
wenn neben dem individuellen Einzelfall das kollektive
Verbraucherinteresse berührt und eine generelle Klärung des
Sachverhaltes von Bedeutung ist.

"Es ist höchste Zeit, dass die bestehenden Missstände bei
Verbraucherklagen gegen Falschberatung durch den Gesetzgeber
angegangen werden. Deutschland hat im Vergleich zu seinen
europäischen Nachbarn massiven Nachbesserungsbedarf.", so
Vorstandsmitglied Dieter Rauch, der beim BVDH die freien
Honorarberater vertritt. "Nur durch gesetzlich verankerte und
eindeutig definierte Beschwerdeverfahren können die deutschen
Bankkunden bei einer mangelhaften Bankberatung zu ihrem Recht
kommen", sagt auch der Vorstandsvorsitzende des Berufsverbands
Deutscher Honorarberater (BVDH) Karl Matthäus Schmidt. Zur
Verbesserung der bestehenden Aufsichtsstruktur der BaFin sieht das
Gesetz außerdem die Einrichtung eines Finanzstabilitätsausschusses
vor. Dieser soll Fehlentwicklungen am Finanzmarkt identifizieren.




"Eine Reform der Bankenaufsicht ist im Hinblick auf die zahlreichen
Falschberatungen durch Banken längst überfällig. Wir fordern deshalb
eine Beweislastumkehr zu Gunsten der Privatanleger und ein
gesetzliches Provisionsverbot ", so Schmidt weiter.

Ãœber den Berufsverband deutscher Honorarberater (BVDH):

Der BVDH wurde im Oktober 2010 von der quirin bank und dem VDH
(Verbund der Honorarberater) gegründet. Er vertritt die Interessen
von knapp 1500 Honorarberatern in Deutschland, die insgesamt rund 3,5
Milliarden Euro an verwalteten Kundengeldern betreuen. Ziel des
Berufsverbands ist es, die Honorarberatung als neutrale
Dienstleistung im Finanzsektor zu fördern und zu etablieren. Zur
Honorarberatung gehören hohe Qualitäts- und Transparenzstandards.
Honorarberater des Berufsverbands stehen zu diesen Prinzipien und zum
Verbraucherschutz, indem sie den Kodex der Honorarberatung
verbindlich anerkennen und sich durch unabhängige Prüfer
kontrollieren lassen.



Pressekontakt:
Ansprechpartnerin für die Medien:

Kathrin Kleinjung
Gründungsmitglied
Berufsverband deutscher Honorarberater
Kurfürstendamm 119 in 10711 Berlin
Telefon: +49 (0)30 89021-310
Telefax: +49 (0)30 89021-301
kkleinjung(at)deutsche-honorarberater.de


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Datum: 09.05.2012 - 08:44 Uhr
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