PresseKat - Bei bestimmten Arztbesuchen gesetzlich unfallversichert

Bei bestimmten Arztbesuchen gesetzlich unfallversichert

ID: 634258

(ots) - Suchen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer wegen
eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit einen Arzt auf, so
sind sie dabei unfallversichert. Darauf weist die Zeitschrift "DGUV
Arbeit und Gesundheit" in ihrer jüngsten Ausgabe hin. Dies gilt
gleichermaßen für arbeitsmedizinische Vorsorge- und andere
vorgeschriebene Untersuchungen.

Grundsätzlich ist man jedoch bei Arztbesuchen nicht versichert, da
die Gesundheit dem persönlichen Lebensbereich der Versicherten
zuzurechnen ist. Ausnahmen ergeben sich aber immer dann, wenn der
Arztbesuch erfolgt, weil ein Unfall am Arbeitsplatz passiert, eine
Krankheit aufgrund der beruflichen Tätigkeit anerkannt wurde oder
wenn der Arbeitgeber eine Untersuchung beim Arzt veranlasst, zum
Beispiel eine für den Arbeitsplatz oder einen Auslandseinsatz
vorgeschriebene Impfung.

In diesen Fällen kommt die zuständige Berufsgenossenschaft oder
Unfallkasse für die Folgen von Unfällen, etwa in einer Praxis oder
auf dem Hin- und Rückweg, auf. Dies gilt auch für Unfälle, die sich
bei weiterführenden Behandlungen wie Physiotherapie oder in der
Rehabilitation ereignen. Zu den möglichen Leistungen gehören die
medizinische Heilbehandlung sowie gegebenenfalls eine Entschädigung.
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bemühen sich, die Gesundheit
des Beschäftigten "mit allen geeigneten Mitteln" wiederherzustellen,
sie wieder dauerhaft ins Erwerbsleben einzugliedern oder kümmern sich
um die finanzielle Absicherung, z. B. in Form einer Rente.

In allen genannten Fällen müssen umgehend sowohl der Arbeitgeber
als auch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
informiert werden. Die verletzte Person muss im Normalfall einem
Durchgangsarzt vorgestellt werden. Wenn eine Verletzte oder ein
Verletzter irrtümlich zuerst seinen Hausarzt aufsucht, muss dieser




den Patienten an einen D-Arzt überweisen. Eine Praxisgebühr fällt
nicht an.

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Pressekontakt:
Stefan Boltz
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Pressestelle
Tel.: 030 288763768
Fax: 030 288763771
E-Mail: presse(at)dguv.de


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Datum: 09.05.2012 - 09:50 Uhr
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