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Stimmrechtsmitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG (Aktie)
Angaben zum Mitteilungspflichtigen:
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Name: Augur Financial Holding Zwei GmbH & Co. KG
Sitz: Frankfurt am Main
Staat: Deutschland
Die Augur Zwei Verwaltungs GmbH hat dem Insolvenzverwalter der Babcock Borsig
Aktiengesellschaft in Liquidation, Oberhausen, (WKN 663 834/ ISIN: DE
0006638349) mitgeteilt, gemäß § 21 Abs. 1 WpHG habe der Stimmrechtsanteil der
Augur Zwei Verwaltungs GmbH (Westenstraße 16-22, 60325 Frankfurt am Main,
Deutschland) an der Babcock Borsig AG i.L. (Duisbuger Straße 375, 46049
Oberhausen, Deutschland) am 3o. April 2012 die Schwelle von 3 % überschritten
und betrug an diesem Tag 4,911 % (1.825.822 Stimmrechte).
Diese Stimmrechte sind der Schnigge Wertpapierhandelsbank AG, Augur Financial
Holding Zwei GmbH & Co. KG gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.
Der Insolvenzverwalter der Babcock Borsig AG i.L. erklärt, es bestehe keine
Aussicht, die Gesellschaft nach Abschluss des Insolvenzverfahrens fortzuführen.
Es ist ausgeschlossen, dass die Aktionäre der Babcock Borsig AG i.L. aus
Verwertungserlösen noch Ausschüttungen erhalten. Ein Abschluss des
Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Babcock Borsig AG i.L. sei derzeit
nicht absehbar.
Aktionäre nehmen nicht am Verteilungsverfahren teil
Bereits zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Babcock
Borsig AG am 1. September 2002 durch das zuständige Amtsgericht in Duisburg (Az
62 IN 167/02) hatte der Insolvenzverwalter erklärt, er sei im Interesse der
Gläubiger bestellt. Seine vornehmliche Aufgabe sei es, Wege zu finden, die
vorhandenen Verbindlichkeiten bestmöglich zu befriedigen.
Sämtliche Vermögenswerte der Gemeinschuldnerin Babcock Borsig AG i.L. würden
nach den Vorschriften der Insolvenzordnung von dem Insolvenzverwalter verwertet.
Der Erlös aus diesen Verwertungen müsse und würde zur Bedienung der ausstehenden
Forderungen der Gläubiger verwendet werden.
Diese Vorgänge seien für die Aktionäre ohne Bedeutung: Aktionäre seien
Miteigentümer am Vermögen der Schuldnerin und daher keine Gläubiger. Alle
Maßnahmen, die vonseiten der Insolvenzverwaltung durchgeführt und bekannt
gemacht würden, dienten ausschließlich dem Interesse der Gläubiger. Deshalb
könnten den Aktionären weder gegenwärtige noch zukünftig realisierte
Verwertungserlöse zu Gute kommen. Verkaufserlöse würden in aller Regel auch
keine Auswirkungen auf den Aktienkurs haben. Die Aktionäre nähmen nicht am
Verteilungsverfahren teil. Falls Aktionäre evtl. durch Konkursverluste bei
Aktien entstandene Vermögensverluste zur Insolvenztabelle anmelden sollten, so
seien diese rechtliche ohne Bedeutung und würden bestritten werden. Nur
Gläubiger könnten ihre Ansprüche zur Insolvenztabelle anmelden. Auch könnten
Anfragen von Aktionären zum Verfahrensstand durch den Insolvenzverwalter nicht
vertiefend beantwortet werden, da Insolvenzverfahren nicht öffentliche Verfahren
seien. Ausschließlich Gläubiger seien Verfahrensbeteiligte.
Die Baden-Württembergische Wertpapierbörse, Stuttgart, hatte den
Insolvenzverwalter der Babcock Borsig AG i.L. mit Schreiben vom 25. August 2011
informiert, dass sie mit Ablauf des 29. April 2011 "die Preisermittlung im
Freiverkehr für die Aktien der Babcock Borsig AG" eingestellt hat.
Rückfragehinweis:
thomas SCHULZ
tsc.komm
Marienstraße 24
50825 Köln
fon 0171 868 64 82
fax 0321 212 726 78
mail tsc(at)tsc-komm.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Babcock Borsig AG
Duisburger Str. 375
D-46049 Oberhausen
Telefon: +49 (0) 208 833 0
FAX: +49 (0) 208 833 2519
Email: oeffentlichkeitsarbeit(at)bb-x.de
WWW: http://www.babcockborsig.de
Branche: Maschinenbau
ISIN: DE0006638349
Indizes:
Börsen: Freiverkehr: Berlin, Hamburg, Stuttgart, Regulierter Markt:
Düsseldorf, Regulierter Markt/General Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch