(ots) - Regelung von Vorstandsvergütungen zentrales Thema
in Aufsichtsräten
Stimmt die Vergütung der Mitglieder deutscher Aufsichtsräte und
Vorstände mit der gewachsenen Verantwortung und Komplexität ihrer
Aufgaben überein? Werden Leistung und Qualität der Kontrolleure
angemessen gefördert? Im Mittelpunkt der 10. Panel-Befragung der
Zeitschrift "Der Aufsichtsrat" stand die kontroverse Diskussion um
die Aufsichtsrats- und Vorstandsvergütung von Unternehmen.
Die Panel-Befragung, die erneut in Zusammenarbeit mit der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO entstanden ist, liefert ein
differenziertes Stimmungsbild, so Professor Dr. Dr. Manuel R.
Theisen, geschäftsführender Herausgeber von Der Aufsichtsrat. "Es ist
bemerkenswert, dass sich jeder zweite Aufsichtsrat, gemessen an
seiner Verantwortung und seinen Pflichten, nicht angemessen bezahlt
fühlt." Auch die sehr intensive Befassung mit der Vergütung der
Vorstände trägt zu einer Erhöhung der Komplexität der
Aufsichtsratsarbeit bei. Die Vorstandsvergütungen werden zunehmend zu
einem Prüfstein im Aufsichtsratsplenum.
Mit 57 Mitgliedern von Aufsichtsgremien blieb die Panel-Größe
unverändert. Da mehrere Personen Mehrfachmandate in verschiedenen
Unternehmen ausüben, repräsentiert die aktuelle Befragung die
Erfahrung aus 232 Gesellschaften, darunter 25 Unternehmen, die im
Prime-Standard gelistet sind (8 DAX, 5 MDAX, 2 SDAX, 2 TecDAX, 8
weitere).
Vergütungsfragen zentrales Thema im Aufsichtsrat
Die Festlegung der Vergütungshöhe und der Parameter für variable
Bestandteile der Vorstandsvergütung, wie auch die Gewichtung der
Kriterien Langfristigkeit und Nachhaltigkeit, zählen zu den
meistdiskutierten Fragen im Aufsichtsrat: "Die aktuelle
Vergütungsdebatte zeigt, dass neue, wegweisende Maßstäbe gesucht
werden. Die gewachsene Verantwortung und die Komplexität der Aufgaben
von Vorständen verlangen neue Antworten, die auch Akzeptanz in der
Wirtschaft erfahren", erklärt Panel-Initiator Dr. Arno Probst, WP/StB
und Mitglied des Vorstands der BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Zusätzlicher Handlungsbedarf für den Aufsichtsrat - Einsatz von
Vergütungsberatern sinnvoll
Eine intensivere Beschäftigung mit Fragen der Vorstandsvergütung
führt für 71,4 Prozent der Aufsichtsräte zu deutlichen
organisatorischen und/oder inhaltlichen Veränderungen ihrer
Tätigkeit. Fast jeder Vierte berichtete von intensiven bis hin zu
verkrampften oder sogar streitanfälligen Auseinandersetzungen. Dies
ist ein Grund dafür, dass deutlich mehr als die Hälfte der Befragten
den Einsatz von Vergütungsberatern für ratsam und grundsätzlich
geboten hält. "Die Vorstandsvergütung wird damit zu einem weiteren
Beraterthema in vielen Aufsichtsräten", so Professor Dr. Dr. Manuel
R. Theisen.
Angemessenheit der Vorstandsvergütung
Eine sehr deutliche Mehrheit (85,7 %) ist davon überzeugt, dass
eine unternehmensindividuelle Entwicklung von Maßstäben für die
variablen Bestandteile am ehesten angemessene Vorstandsvergütungen
sicherstellt. Weitere Stimmen halten eine intensive
Vergütungsberatung im Aufsichtsrat und im vorbereitenden Ausschuss
(73,2 %) sowie eine intensive Diskussion unter Berücksichtigung der
Leistungsbeschreibung und des Kosten-Nutzen-Verhältnisses für
hilfreich (60,7 %).
Mehrheitlich (51,9 %) bezeichnen die Befragten die neu
eingeführten "Say-on-Pay"-Abstimmungen zur Billigung des
Vergütungssystems der Vorstandsmitglieder durch die Hauptversammlung
als "überflüssig".
Aufsichtsratsvergütung: Hälfte der Befragten hält Bezahlung für zu
niedrig
Ernüchternd fällt die Einschätzung der Befragten zur Vergütung der
Aufsichtsräte aus. Die Hälfte (50,9 %) der Befragten hält die für die
Überwachungstätigkeit gewährte Bezahlung für zu niedrig. "Dies ist
ein Ergebnis, das zumindest die häufig diskutierte
'Einkommensmotivation' von Überwachungsträgern in ein etwas anderes
Licht stellen könnte", kommentieren die Autoren der Studie.
In der Diskussion um eine "Frauenquote" für Aufsichtsräte
zeichnete sich ein uneinheitliches Stimmungsbild ab: Zwei Fünftel der
Befragten sehen allein in der Qualifikation der Kontrolleure ein
geeignetes Besetzungskriterium. Ein Fünftel votierte für die
Förderung von Frauen ohne Quote. Zudem wird ein Mangel an
Kandidatinnen beklagt.
Zur Information:
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wirtschaftsrechtliche Beratung sowie Advisory Services sind wir ein
professioneller Partner für den Unternehmenserfolg unserer Mandanten.
Mit rund 1.900 Mitarbeitern an 25 Standorten betreut die Gesellschaft
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knapp 48.000 Mitarbeitern in 135 Ländern präsent. Im Jahr 2011
erwirtschaftete das Netzwerk einen Umsatz von 4,1 Mrd. Euro.
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