(ots) - Ob Frank Eger strafrechtlich etwas anzulasten ist,
das müssen die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zeigen. Bis hier
ein Ergebnis vorliegt, gilt für den Landrat des Kreises Oldenburg die
Unschuldsvermutung.
Fest steht aber auch, dass Eger mit seinem plötzlichen Schweigen
zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen einen Fehler gemacht hat. Er war
lange für Transparenz bekannt. Unter diesem Stichwort hat er auch den
Vorsitz des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV)
angetreten. Als Nachfolger von Karl-Heinz Funke, der sich vom OOWV
seine Silberhochzeit bezahlen ließ.
Eger selbst hatte versprochen, für Aufklärung zu sorgen, die
Korruptionsvorwürfe zu entkräften. Das wäre mit einer öffentlichen
Erklärung auf zwei DIN-A4-Seiten sicher leicht möglich gewesen. Doch
statt-dessen hat er sich zunächst in Widersprüche verstrickt und
schiebt nun der Presse die Schuld zu, die ihn angeblich nicht richtig
wiedergibt. Ebenso hat er ein Wortlaut-Protokoll zur
Kreisausschuss-Sitzung verweigert, als er dort Stellung beziehen
musste. Dieses Verhalten spricht nun massiv gegen ihn. Auch das vom
Innenministerium eingeleitete Disziplinarverfahren muss als Zeichen
dafür gewertet werden, dass der Bedarf an Aufklärung dringlich ist.
Zwar handelt es sich zunächst um ein übliches Verfahren der
Dienstaufsichtsbehörde. Aber dass "auch" die Ermittlungen der Grund
für die Maßnahme seien, lässt auf Schlimmeres schließen.
Zwar gilt hier nicht minder die Unschuldsvermutung. Sicher ist
aber, dass Eger sich wegen seiner vielfältigen Ämter-Aktivitäten und
wirtschaftlichen Aktionen bereits jetzt diesen Vorwurf gefallen
lassen muss: Es hat ein Geschmäckle.
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Oldenburgische Volkszeitung
Andreas Kathe
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