(ots) - Der seit zwei Jahren geschlossene offene
Immobilienfonds "CS Euroreal" soll am 21. Mai 2012 für einen Tag
öffnen. Dann sollen alle in Auftrag gegebenen Rückgabewünsche mit
einem Abschlag von drei Prozent auf den aktuellen Nettoinventarwert
bedient werden. "Doch dafür stehen die Zeichen schlecht", meint der
Hamburger Fachanwalt Peter Hahn. "Denn das Volumen der
Rückgabewünsche wird die aktuelle Liquiditätsquote des Fonds von 27
Prozent übersteigen. Und das heißt: Die Anleger sind wie beim SEB
ImmoInvest wieder einmal die Dummen."
Beim CS Euroreal sind rund 200.000 Kapitalanleger mit mehr als
sechs Milliarden Euro investiert. Anleger des CS Euroreal haben laut
Hahn vier Handlungsalternativen: "Anleger, die aktuell
Liquiditätsbedarf haben, können ihre Anteile am CS Euroreal vor
Öffnung am 21. Mai 2012 über die Börse verkaufen. Das macht wegen des
Abschlages von 30 Prozent aus unserer Sicht aber keinen Sinn.
Weiterhin können Anleger versuchen, am 21. Mai ihre Anteile über die
Kapitalanlagegesellschaft zurückzugeben. Ferner können Anleger nach
Scheitern der Öffnung ihre Anteile über die Börse mit Abschlägen
verkaufen. Es mag allerdings sein, dass ein Verkauf wegen eines
möglichen massiven Kurseinbruchs an den Börsen dann nicht mehr
attraktiv sein wird. Schließlich können Anleger, die den Schaden
nicht hinnehmen wollen, Schadensersatz gegen die beratende Bank
und/oder die Kapitalanlagegesellschaft geltend machen. Grundlage
dafür ist eine mögliche Falschberatung oder fehlerhafte Angaben im
Prospekt."
Die Vertretung der Anlegerinteressen sollte durch einen versierten
Fachanwalt erfolgen. Mit dem CS Euroreal wird jetzt der zehnte
bundesdeutsche offene Immobilienfonds abgewickelt. "Betroffene
Anleger müssen sich in jedem Fall auf Verluste einstellen", sagt
Hahn. Dessen Kanzlei hat erstinstanzlich beim Landgericht
Frankfurt/Main bereits zwei positive Urteile für Anleger von offenen
Immobilienfonds erstritten.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2011/2012, als "häufig empfohlene Kanzlei" bei
den bundesweit tätigen Kanzleien im Kapitalanlegerschutz genannt. Der
Kanzleigründer, RA. Peter Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren
ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und
RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig
empfohlenen" Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit
Standorten in Bremen, Hamburg und Stuttgart vertritt ausschließlich
Kapitalanleger.
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