(ots) - "Bestia Negra", das klingt nicht nur gefährlich. Die
"schwarze Bestie" sorgt in Südeuropa auch für jede Menge Respekt.
Denn als "Bestia Negra" bezeichnen die Spanier gemeinhin den FC
Bayern München. Regelmäßig vor Duellen mit Real Madrid macht die
"Bestia Negra" von sich reden - und stand dennoch bis vor kurzem ohne
Markenschutz da. Nun nicht mehr. "Nachdem wir im Vorfeld des
Halbfinals der Bayern gegen Real Madrid festgestellt hatten, dass für
den in Spanien so gefürchteten Namen kein Markenschutz bestand, haben
wir kurzentschlossen selbst die Marke angemeldet", berichtet Stefan
Fuhrken, Geschäftsführer der Markeninhaberin. "Und damit das
Champions-League-Finale am 19. Mai für die Münchner unter einem guten
Stern steht, schenken wir dem FC Bayern München unsere Marke ,Bestia
Negra'", so Fuhrken weiter.
Ein Geschenk als gutes Omen. Denn den Markeninhabern ging es beim
Markenschutz nicht um kurzfristigen Profit. Vielmehr sollte der
notwendige Claim abgesteckt werden, um Anmeldungen Dritter
zuvorzukommen. Deshalb habe man auch sofort nach Eintragung der Marke
ins Markenregister den Kontakt zu den Verantwortlichen des FC Bayern
gesucht.
"Jetzt zeigt sich, dass die schnelle Markenanmeldung richtig war",
erläutert Rechtsanwalt Karsten Prehm, der die Markenanmeldung beim
Deutschen Patent- und Markenamt durchführte und betreut. "Bereits
wenige Tage nach unserer Marke wurde schon die nächste ,Bestia Negra'
Marke angemeldet." Doch im Markenrecht gelte das Prioritätsprinzip -
wer zuerst kommt, mahlt zuerst. So könne laut Prehm der FC Bayern mit
seiner neuen Marke solche Trittbrettfahrer in die Schranken weisen.
Nicht nur deshalb hat der FC Bayern das Geschenk dankend angenommen.
Das Beispiel "Bestia Negra" zeigt einmal mehr die stetig wachsende
Bedeutung der gewerblichen Schutzrechte. Dort, wo Trittbrettfahrer
eine Schutzrechtslücke wittert, lassen entsprechende
Markenanmeldungen selten lange auf sich warten. Denn wer den Schutz
seiner Rechte versäumt, kann am Ende als Verlierer dastehen.
Prehm & Klare Rechtsanwälte sind als eine der führenden Kanzleien
im Bereich deutscher Markenanmeldungen seit mehr als zehn Jahren
ausschließlich im Bereich Markenrecht tätig. Die Kanzlei betreut
weltweit und branchenübergreifend Mandanten in allen Fragen des
deutschen, europäischen und internationalen Markenrechts.
Pressekontakt:
Rechtsanwalt Karsten Prehm
Prehm & Klare Rechtsanwälte
Telefon: 0175 - 519 32 32