(ots) - Das klingt nach einem guten Geschäft. Der Interessent
für die leicht betagte Luxuslimousine feilscht nicht, akzeptiert
sofort den geforderten Preis. Zahlen will er per Scheck. Wirklich ein
guter Deal? "Spätestens jetzt müssen beim Verkäufer alle Alarmanlagen
angehen", mahnt TÃœV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander
zur Vorsicht: "Solche Geschäfte nur gegen Barzahlung abwickeln oder
den endgültigen Zahlungseingang auf dem Konto abwarten, bevor eine
Herausgabe des Fahrzeuges und aller Unterlagen erfolgt." Der Grund
für diese Absicherung ist eine beliebte Masche bei Gaunern, die mit
Lockangeboten über dem Kaufpreis Sicherheit vortäuschen. Der
überhöhte Differenzbetrag soll dann bei Fahrzeugübergabe an einen
Mittelsmann bar zurückgezahlt werden. Wenn dann der Scheck platzt,
sind Auto und Geld bereits über alle Berge und in den meisten Fällen
für immer verloren. "Außerdem beim Autoverkauf niemals Kfz-Papiere
oder Ausweisdokumente per E-Mail versenden, denn häufig wollen
Betrüger damit lediglich an die Daten für kriminelle Machenschaften
herankommen", erklärt Hans-Ulrich Sander.
Ein weiterer wichtiger Tipp: Generell Geschäfte mit Unbekannten
nie alleine machen und sich nie auf fremdem und abgelegenem Terrain
zum Besichtigungstermin treffen. Zur Probefahrt niemals den Wagen
einfach so überlassen: Der Verkäufer sollte mitfahren, vorher immer
den Ausweis des Interessenten kopieren und hinterlegen sowie dessen
Gesicht fotografieren, um notfalls nachweisen zu können, wer den
Wagen übernommen hat - selbst wenn auch dann ein Restrisiko bleibt,
denn die Papiere könnten schließlich gefälscht sein.
Auf Nummer sicher geht, wer nach dem Verkauf zusammen mit einem
Zeugen und dem Käufer das Geld zur Bank bringt, um Blüten
auszuschließen. Anschließend bei der Zulassungsstelle das Fahrzeug
abmelden oder auf den neuen Eigentümer ummelden. Der neue Besitzer
kann auch ein zeitlich befristetes Ausfuhrkennzeichen beantragen,
wenn der Wagen ins Ausland überführt werden soll. Benötigt werden
dazu ein Ausweis des Käufers und ein Versicherungsnachweis, den zu
diesem Zweck auch deutsche Versicherungen ausstellen. "Der Verkäufer
ist somit auch nicht mehr haftbar für eventuelle Verkehrsverstöße
durch den Käufer bei der Überführung des Fahrzeugs", betont TÜV
Rheinland-Fachmann Hans-Ulrich Sander.
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