(ots) - Presse-/Informationszentrum der Luftwaffe
Pressemitteilung -
Köln, 18.05.2012
Nr. 08 / 2012
Bundeswehr stärkt Förderung von regenerativen Energien
Im Rahmen der Förderung regenerativer Energien sucht die
Bundeswehr wo immer möglich nach Kompromissen, um die
Genehmigungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen zu
erleichtern. Diese Unterstützung hat sich jedoch am
verfassungsmäßigen Auftrag der Bundeswehr zu orientieren und darf
nicht dazu führen, dass die Streitkräfte im Einsatz und in der
Ausbildung übermäßig eingeschränkt werden. Mit der jüngsten
Entscheidung, die Untergrenze des in Deutschland ausgewiesenen
Nachttiefflugsystems bedarfsabhängig anzuheben, leis-tet die
Bundeswehr einen wichtigen Beitrag zum Ausbau der Windkraft-nutzung
in Deutschland. Mit der nun möglichen Anhebung der Flughöhe um bis zu
100 Meter entfallen künftig nahezu flächendeckend
Bauhö-henbeschränkungen für Windenergieanlagen bis zu einer Höhe von
ca. 220 Meter aufgrund der Nachttiefflugstrecken.
Ermöglicht wurde diese Änderung durch Untersuchungen im
Zusam-menhang mit der Neuausrichtung der Bundeswehr. Vor dem
Hintergrund der damit einhergehenden Standortentscheidungen und der
künftigen Fähigkeitsentwicklung der Luftfahrzeuge der Bundeswehr
konnte nun-mehr eine Anhebung der Mindestflughöhe ohne signifikante
Einschrän-kungen für die militärische Aufgabenwahrnehmung beschlossen
werden.
Möglich wurde diese Entscheidung auch durch die enge
Zusammenarbeit der Bundeswehr mit den entsprechenden Stellen. Eine im
November 2009 gegründete Arbeitsgruppe "Bundeswehr und Windenergie"
im BMVg tauscht sich regelmäßig mit Vertretern der Landkreise, der
Kom-munen, der Windenergieindustrie sowie den zuständigen
Genehmi-gungsbehörden aus, um strittige Einzelfälle zu erörtern und
gemeinsame Lösungen zu finden.
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