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Aktienbewegung/Aktienoptionsprogramm
Utl.: Aktienoptionsprogramm zur Einräumung von Aktienoptionen an
Mitglieder des Vorstandes
Wien (euro adhoc) - Bericht des Aufsichtsrats der Österreichische
Staatsdruckerei Holding AG gemäß § 95 Abs 6 AktG (Einräumung von
Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands)
Es ist beabsichtigt, dass der Aufsichtsrat der Österreichische
Staatsdruckerei Holding AG (die "Gesellschaft" oder "OeSD") in seiner
Sitzung am 5.6.2012 ein Aktienoptionsprogramm für Mitglieder des
Vorstandes der OesD beschließt.
In Entsprechung § 95 Abs 6 AktG erstattet der Aufsichtsrat der
Gesellschaft sohin fristgerecht (spätestens zwei Wochen vor der in
Aussicht genommenen Beschlussfassung des Aufsichtsrats) den folgenden
Bericht:
1. Grundsätze für das Aktienoptionsprogramm
Das Aktienoptionsprogramm soll für Mitglieder des Vorstands einen
zusätzlichen Anreiz schaffen, mit ihren Leistungen zum Erfolg der
OeSD und der gesamten OeSD-Gruppe (bestehend aus der Gesellschaft und
ihren konsolidierten Tochtergesellschaften) beizutragen, indem sie
als (zukünftige) Aktionäre und Miteigentümer der Gesellschaft an
diesem Erfolg teilhaben können. Zielsetzung des
Aktienoptionsprogramms ist es, die Gesamtentlohnung der begünstigten
Vorstandsmitglieder, zu der auch Aktienoptionen gemäß diesem
Aktienoptionsprogramm zählen, an die Ergebnisentwicklung der
Gesellschaft und damit die Kursentwicklung der Aktien der OeSD zu
binden, sodass die begünstigten Vorstandsmitglieder neben dem aus
einem Anstellungsverhältnis zu Gesellschaften der OeSD-Gruppe
gewährten Entgelt variabel am Unternehmenserfolg der OeSD bzw der
OeSD-Gruppe teilnehmen. Das Aktienoptionsprogramm soll zudem die
Identifikation der begünstigten Vorstandsmitglieder mit dem
Unternehmen der Gesellschaft und der gesamten OeSD-Gruppe weiter
erhöhen und verfestigen, indem sie als künftige Aktionäre der OeSD
die Position von Miteigentümern einnehmen. Das von diesem
Aktienoptionsprogramm umfasste Management der Gesellschaft soll sich
dadurch auch noch stärker an den Zielen der Aktionäre der
Gesellschaft orientieren und am erreichten Erfolg partizipieren.
2. Laufzeit des Aktienoptionsprogramms; Anzahl und Aufteilung der zu
gewährenden Optionen
2.1. Das Aktienoptionsprogramm soll ab dem Geschäftsjahr 2012/2013
(beginnend mit 1.4.2012) laufen und nach Erfüllung der vorgesehenen
aufschiebenden Bedingung (siehe unten Punkt 4.) in Kraft treten. Das
Aktienoptionsprogramm soll automatisch mit Ablauf des letzten, einem
teilnehmenden Vorstandsmitglied zustehenden Ausübungsfensters (wie
unten näher beschrieben) enden.
2.2. In das Aktienoptionsprogramm sollen ausschließlich die aktuellen
Mitglieder des Vorstandes der OeSD mit Ausnahme von Herrn Ing. Robert
Schächter einbezogen werden. Für die Teilnahme am
Aktienoptionsprogramm muss das jeweilige Vorstandsmitglied zum
Zeitpunkt des Beginns des Aktienoptionsprogramms zum
Vorstandsmitglied der OeSD bestellt sein oder in einem aufrechten
Anstellungsverhältnis zu OeSD oder einer Gesellschaft der OeSD-Gruppe
stehen. Eine automatische Erweiterung auf andere Personen,
insbesondere allfällige zukünftige Vorstandsmitglieder, ist nicht
vorgesehen.
Würde das Aktienoptionsprogramm erweitert werden, so würde eine
entsprechende Änderung des Aktienoptionsprogramms vorgenommen werden,
über die entsprechend den anwendbaren Bestimmungen zu beschließen und
zu berichten wäre.
2.3. Der Zeitraum, in welchem den teilnehmenden Vorstandsmitgliedern
Optionen nach Maßgabe des Aktienoptionsprogramms eingeräumt werden,
beträgt 5 Geschäftsjahre und ist in fünf Tranchen unterteilt. Dieser
Zeitraum der Einräumung beginnt mit dem Zeitpunkt der Beteiligung des
Begünstigten an dem Aktienoptionsprogramm, der mit dem 1.4.2012
festgelegt ist.
Jede Tranche wird mit dem ersten Tag des ersten Kalendermonats des
ersten Geschäftsjahres des Einräumungszeitraums zugeteilt und umfasst
automatisch 20% der jedem Vorstandsmitglied einzuräumenden Optionen,
dies entspricht 22.500 Optionen.
2.4.Gemäß dem Aktienoptionsprogramm soll jedem Vorstandsmitglied pro
Geschäftsjahr eine solche Anzahl an Optionen gewährt werden, die zum
Erwerb von 0,3% der Gesamtaktienanzahl der OeSD berechtigt. Somit
sollen jedem Vorstandsmitglied, das an dem Aktienoptionsprogramm
teilnimmt, pro Geschäftsjahr eine Anzahl von 22.500 Optionen gewährt
werden.
2.5. Die Optionen sollen den begünstigten und am
Aktienoptionsprogramm teilnehmenden Vorstandsmitgliedern über einen
Zeitraum von fünf Geschäftsjahren zugeteilt werden, und zwar
beginnend mit dem Geschäftsjahr 2012/2013 bis inklusive dem
Geschäftsjahr 2016/2017.
2.6. Die Gesamtzahl an Optionen, die ein Vorstandsmitglied, das am
gesamten Aktienoptionsprogramm über fünf Geschäftsjahre teilnimmt,
erwirbt, beträgt sohin 112.500. Die Gesamtanzahl der sämtlichen
aktuell begünstigten Vorstandsmitgliedern im Rahmen des
Aktienoptionsprogramms einzuräumenden Optionen beträgt sohin maximal
337.500. Da jede Option zum Erwerb einer Aktie der Gesellschaft
berechtigt, könnten im Rahmen des geplanten Aktienoptionsprogramms
maximal 337.500 Aktien der Gesellschaft von den Vorstandsmitgliedern
erworben werden.
3 Bedingungen der Optionen
Teilnahme- und Leistungsbedingungen
3.1. Die Einräumung von Optionen gemäß dem Aktienoptionsprogramm ist
nicht an die Erreichung bzw. Erfüllung konkreter Kriterien abhängig.
Es soll vielmehr die Identifikation mit der Gesellschaft gesteigert
werden und die Vorstände in die Position von Miteigentümern versetzt
werden.
3.2. Die teilnahmeberechtigten Vorstandsmitglieder müssen ihre
Teilnahme am Aktienoptionsprogramm gegenüber der Gesellschaft
erklären. Die Teilnahme erfolgt sohin freiwillig.
3.3. Ein Eigeninvestment der Vorstandsmitglieder in OeSD-Aktien ist
für die Teilnahme am Aktienoptionsprogramm nicht erforderlich.
3.4. Die Einräumung der Optionen erfolgt unentgeltlich. Die Optionen
sind nicht übertragbar.
Ausübungspreis
3.5. Jede eingeräumte Option berechtigt das jeweilige
Vorstandsmitglied dazu, eine OeSD Aktie zum Ausübungspreis zu
erwerben.
3.6. Der Ausübungspreis ist mit EUR 3,00 je Aktie festgelegt. Dieser
Betrag entspricht dem aufgerundeten durchschnittlichen Buchwert je
Aktie der OeSD gemäß Halbjahresfinanzbericht zum 30.9.2011.
3.7. Der Ausübungspreis gilt für sämtliche Optionen der teilnehmenden
Vorstandsmitglieder der ersten Tranche, der zweiten Tranche, der
dritten Tranche, der vierten Tranche und der fünften Tranche.
Wartezeitraum und Ausübungsfenster
3.8. Die eingeräumten Optionen können von jedem Vorstandsmitglied
jeweils nach einer Wartefrist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt der
Zuteilung der jeweiligen Optionen bis zum Ablauf der nächsten drei
Jahre ab diesem Zeitpunkt ausgeübt werden.
3.9. Die Begünstigten können ihnen eingeräumte und noch nicht
verfallene und/oder bereits ausgeübte Optionen innerhalb des
Ausübungszeitraums jederzeit, jedoch nur einmal pro Geschäftsjahr der
Gesellschaft ausüben. Die eingeräumten Optionen verfallen nicht, wenn
sie zwei Jahre nach Zuteilung nicht ausgeübt werden. Ein Begünstigter
kann somit eine nicht ausgeübte Option zu einem späteren Zeitpunkt
innerhalb des Ausübungszeitraums ausüben, sodass der Begünstigte in
einem Geschäftsjahr theoretisch auch mehr als 0,3 % der
Gesamtaktienanzahl der Gesellschaft erwerben kann.
Allgemeine Bestimmungen
3.10. Optionen verfallen, wenn sie nicht innerhalb des jeweils
geltenden Ausübungszeitrahmens ausgeübt werden, jedenfalls aber am
Ende der Gesamtlaufzeit des Aktienoptionsprogramms.
3.11. Optionen verfallen weiters dann, wenn die Organfunktion des
teilnehmenden Vorstandsmitglieds bzw. dessen Dienstverhältnis zur
OeSD-Gruppe aus wichtigem Grund, der - zusammengefasst gesagt - vom
Vorstandsmitglied verschuldet oder zu vertreten ist, endet. Endet die
Organfunktion des teilnehmenden Vorstandsmitglieds bzw dessen
Dienstverhältnis aus anderen Gründen, so behält das betreffende
Vorstandsmitglied die bis dahin eingeräumten Optionen, erhält aber
keine weiteren Optionen. Es ist in keinem Fall vorgesehen, dass durch
Ausübung von Optionen erworbene Aktien der OeSD "rückerstattet"
werden.
3.12. Für die aufgrund der Ausübung der Optionen erworbenen Aktien
besteht keine Behaltefrist. Die sofortige Verwertung von Aktien, die
im Rahmen des Aktienoptionsprogrammes erworben worden sind, wäre
sohin zulässig.
4 Rückerwerb eigener Aktien
Die Bedienung der Aktienoptionen soll mit eigenen Aktien erfolgen.
Aktuell verfügt die Gesellschaft über keine Ermächtigung, eigene
Aktien zum Zwecke der Bedienung der Aktienoptionen zu erwerben.
Allerdings plant die Gesellschaft, der kommenden ordentlichen
Hauptversammlung der OeSD die Beschlussfassung über die Ermächtigung
für den Rückerwerb eigener Aktien gemäß § 65 AktG zum Zwecke der
Bedienung vorzuschlagen. Mit Rechtswirksamkeit des entsprechenden
Beschlusses der Hauptversammlung würde das Aktienoptionsprogramm in
Kraft treten.
Wien, 21. Mai 2012
Der Aufsichtsrat
Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner
Chief Financial Officer
Tel.: +43/1/206 66-208
lackner(at)staatsdruckerei.at
Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner
Leiter Marketing & PR
Tel.: +43/1/ 206 66-600;
riedlinger(at)staatsdruckerei.at
Ende der Mitteilung euro adhoc
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