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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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E I N L A D U N G
an die Aktionäre und Inhaber von Partizipationsscheinen
für die am Mittwoch, den 20. Juni 2012, um 10.00 Uhr (MESZ)
im Austria Center Vienna (ACV), Saal A,
Bruno-Kreisky-Platz 1, 1220 Wien,
stattfindende
ORDENTLICHE HAUPTVERSAMMLUNG
der
Raiffeisen Bank International AG
Firmenbuch des Handelsgerichts Wien FN 122119 m
A. TAGESORDNUNG
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses samt Lagebericht und
des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht jeweils zum
31.12.2011, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts
des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2011 sowie des Corporate
Governance-Berichts des Vorstandes.
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2011 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes
für das Geschäftsjahr 2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.
5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die
Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.
6. Wahl des Abschlussprüfers (Bankprüfers) für den Jahres- und
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013.
7. Wahlen in den Aufsichtsrat.
8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs 1 Ziffer 8 AktG für die Dauer von 30
Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 10 %
des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben und
gegebenenfalls einzuziehen. Die Ermächtigung kann ganz oder in
mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Der
Vorstand wird weiters ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als über die
Börse oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen. Diese Ermächtigung ersetzt
die in der Hauptversammlung vom 8. Juli 2010 beschlossene
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8
AktG.
9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, nach den
Bestimmungen des § 65 Abs 1 Ziffer 7 AktG zum Zweck des
Wertpapierhandels für die Dauer von 30 Monaten ab dem Datum der
Beschlussfassung eigene Aktien bis zu 5 % des jeweiligen
Grundkapitals der Gesellschaft zu erwerben. Diese Ermächtigung kann
ganz oder in mehreren Teilbeträgen durch die Gesellschaft, mit ihr
verbundene Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt
werden. Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 8.
Juli 2010 beschlossene Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien zum
Zweck des Wertpapierhandels.
10. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 4, 10, 15
und 16.
11. Beschlussfassung über die Ermächtigung zu einem
Aktienübertragungsprogramm für die Mitglieder des Vorstandes.
B. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Folgende Unterlagen liegen spätestens ab 30. Mai 2012 während der
Geschäftszeiten zur Einsicht der Aktionäre und der Inhaber von
Partizipationsscheinen in den Geschäftsräumen am Sitz der Raiffeisen
Bank International AG, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, auf:
- Jahresabschluss 2011 samt Lagebericht, - Corporate
Governance-Bericht, - Konzernabschluss 2011 samt Konzernlagebericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung, - Bericht des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2011, - Beschlussvorschläge zu den
Tagesordnungspunkten 2 - 11, - Erklärungen der Kandidaten für die
Wahlen in den Aufsichtsrat zu Tagesordnungspunkt 7 gemäß § 87 Abs 2
AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG samt Lebenslauf, - Bericht des
Vorstandes über den Bezugsrechtsausschluss zu Tagesordnungspunkt 8,
- Satzung unter Ersichtlichmachung der unter Tagesordnungspunkt 10
vorgeschlagenen Änderungen.
Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§ 114 AktG sind spätestens ab 30. Mai 2012 außerdem im Internet unter
www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) zugänglich und werden
auch in der Hauptversammlung aufliegen.
C. NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG
Nachweisstichtag gemäß § 111 AktG
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechtes und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der
Hauptversammlung, das ist Sonntag, der 10. Juni 2012, 24.00 Uhr,
Wiener Zeit (MESZ) (Nachweisstichtag).
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär (oder Inhaber von Partizipationsscheinen -
siehe Abschnitt E. unten) ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Nachweis des Anteilsbesitzes
Alle Inhaberaktien der Gesellschaft sind depotverwahrt. Der
Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 15. Juni 2012
ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss,
nachzuweisen (näher zu vorgeschriebenem Inhalt und Form der
Depotbestätigung unten):
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail:
anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei die Depotbestätigung als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF, TIF) anzuschließen ist,
oder per Post: Raiffeisen Bank International AG Mag. Susanne Langer -
Head of Group Investor Relations Am Stadtpark 9 1030 Wien
Die Entgegennahme von Depotbestätigungen über ein international
verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz der
Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig identifiziert werden
können (SWIFT), ist für diese Hauptversammlung und bis auf weiteres
ausgeschlossen. Stattdessen wird bis auf weiteres als elektronischer
Kommunikationsweg das Telefax und das E-Mail mit der oben
angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse eröffnet.
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD in Schriftform (firmenmäßige
Fertigung erforderlich) in deutscher oder englischer Sprache
auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B.
BIC-Code, SWIFT), - Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift,
Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und
Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben über die
Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN (AT0000606306), -
Depotnummer, andernfalls eine sonstige Bezeichnung, - die
ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den
oben genannten Nachweisstichtag, das ist Sonntag, der 10. Juni
2012, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ), bezieht.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung
zur Hauptversammlung.
D. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE
GEMÄß §§ 109, 110 UND 118 AKTG
Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und
die nachweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber dieser Aktien sind (zum Nachweis sogleich
unten), können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform (Unterschrift
erforderlich) spätestens am 30. Mai 2012 der Gesellschaft an
Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head of Group
Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, zugeht. Jedem so
beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch) in einer
deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG erforderlich, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre (5 % des Grundkapitals)
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung ununterbrochen
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren
Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 5 % des Grundkapitals erreichen oder bei mehreren
Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5 % vermitteln, müssen sich die
Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Beschlussvorschläge
Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre,
der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 11. Juni 2012 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 8900 500 83, per E-Mail an
anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei dieses Verlangen als
eingescannter Anhang dem E-Mail (z.B. PDF, TIF) anzuschließen ist,
oder an Raiffeisen Bank International AG, Mag. Susanne Langer - Head
of Group Investor Relations, Am Stadtpark 9, 1030 Wien, zugeht.
Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Mitglieds in den Aufsichtsrat
(Tagesordnungspunkt 7) treten an die Stelle der anzuschließenden
Begründung die Erklärungen der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs
2 AktG und § 41 Abs 4 Z 3 BWG. Die vorgeschlagene Person hat darin
ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren
Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer
Befangenheit begründen könnten sowie ihre Verbundenheit mit den
rechtlichen Werten zu erklären. Jeder Beschlussvorschlag muss (auch)
in einer deutschen Sprachfassung vorgelegt werden.
Für den Nachweis des Anteilsbesitzes zur Ausübung dieses
Aktionärsrechts ist die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG erforderlich, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft
nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei mehreren Aktionären, die
nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1 % des
Grundkapitals erreichen oder bei mehreren Depotbestätigungen über
Aktien, die nur zusammen das Beteiligungsausmaß von 1 % vermitteln,
müssen sich die Depotbestätigungen auf denselben Stichtag beziehen.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen unter Abschnitt C. verwiesen.
Auskunftsrecht
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110 und 118 AktG sind auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rbinternational.com (Investor
Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) zugänglich.
E. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER INHABER VON PARTIZIPATIONSSCHEINEN
Inhaber von Partizipationsscheinen ("Raiffeisen-Partizipationskapital
2008/2009") haben gemäß § 23 Abs 5 BWG das Recht, an der
Hauptversammlung teilzunehmen und gemäß § 118 AktG Auskünfte zu
begehren. Es ist ihnen auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.
Weitere Rechte, insbesondere Stimmrechte, stehen den Inhabern von
Partizipationsscheinen nicht zu.
Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung richtet sich
für die Inhaber von Partizipationsscheinen nach dem Besitz dieser
Partizipationsscheine am 10. Juni 2012, 24.00 Uhr, Wiener Zeit (MESZ)
(Nachweisstichtag). Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur
berechtigt, wer an diesem Stichtag Inhaber von Partizipationsscheinen
ist und dies der Gesellschaft nachweist.
Zum Nachweis des Besitzes gelten analog die für Aktionäre unter
Abschnitt C. dargestellten maßgeblichen Regelungen zur
Depotbestätigung; eine schriftliche Bestätigung des depotführenden
Kreditinstituts hinsichtlich der Partizipationsscheine muss der
Gesellschaft spätestens am 15. Juni 2012 ausschließlich unter einer
der oben genannten Adressen (Abschnitt C. unter "Nachweis des
Anteilsbesitzes") zugehen. Für den Inhalt der Bestätigung über den
Nachweis des Besitzes der Partizipationsscheine gilt das oben unter
Abschnitt C. zur Depotbestätigung Ausgeführte sinngemäß:
- Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B.
BIC-Code, SWIFT), - Angaben über den Inhaber von
Partizipationsscheinen: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen, - Angaben über die Partizipationsscheine:
Anzahl der Partizipationsscheine des Inhabers von
Partizipationsscheinen, ISIN (AT0000A0D915, AT0000A0D907,
AT0000A0D8Z1, AT0000A0D8Y4, AT0000A0D8X6, AT0000A0D8W8, AT0000A0D8V0,
AT0000A0DF47, AT0000A0DF39, AT0000A0DF21), - Depotnummer, andernfalls
eine sonstige Bezeichnung, - die ausdrückliche Bestätigung, dass sich
die Depotbestätigung auf den oben genannten Nachweisstichtag, das
ist der 10. Juni 2012, 24.00 Uhr Wiener Zeit, (MESZ) bezieht.
F. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt. Ebenso können sich Inhaber von
Partizipationsscheinen hinsichtlich ihres Rechts auf Teilnahme an der
Hauptversammlung und ihres Auskunftsrechts durch einen
Bevollmächtigten vertreten lassen.
Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Hat der Aktionär
seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es,
wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt,
dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a Abs 3 AktG sinngemäß, wobei die Entgegennahme
über ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können (SWIFT) für diese Hauptversammlung und
bis auf weiteres ausgeschlossen ist. Stattdessen wird bis auf
weiteres als elektronischer Kommunikationsweg das Telefax und das
E-Mail mit der unten angeführten Telefaxnummer und E-Mail Adresse
eröffnet.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 18. Juni 2012 an einer der nachgenannten Adressen der Gesellschaft
einzulangen:
per Telefax: +43 (0)1 8900 500 83 per E-Mail:
anmeldung.rbi(at)hauptversammlung.at, wobei die Vollmacht als
eingescannter Anhang (z.B. PDF, TIF) dem E-Mail anzuschließen ist,
oder
per Post: Raiffeisen Bank International AG
Mag. Susanne Langer - Head of Group Investor Relations
Am Stadtpark 9
1030 Wien
Als besonderer Service steht den Aktionären (nicht jedoch den
Inhabern von Partizipationsscheinen) ein Vertreter des
Interessenverbandes für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22, 1130 Wien,
als unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die Stimmrechtsausübung auf
der Hauptversammlung zur Verfügung. Bei Interesse besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap
unter der Mobil-Telefonnummer: +43 (0)664 2138740 oder per E-Mail:
michael.knap(at)iva.or.at. Auch bei Bevollmächtigung des unabhängigen
Stimmrechtsvertreters des IVA ist die Vollmacht, wie oben
beschrieben, an die Gesellschaft zu senden. Allfällige Weisungen sind
direkt dem IVA bekannt zu geben. Ein allgemeines Vollmachtsformular
der Gesellschaft, ein IVA-Vollmachtsformular und ein Formular für den
Widerruf der Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf
der Internetseite der Gesellschaft unter www.rbinternational.com
(Investor Relations/Veranstaltungen/Hauptversammlung) abrufbar.
Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.
G. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 596.290.628,20 und ist in
195.505.124 auf Inhaber lautende stimmberechtigte Stammaktien
(Stückaktien) zerlegt. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die
Gesellschaft und ihre Tochterunternehmen halten zum Zeitpunkt der
Einberufung (Stichtag 16. Mai 2012) 557.295 eigene Aktien. Hieraus
stehen der Gesellschaft keine Rechte zu; die eigenen Aktien
unterliegen einem Stimmverbot.
Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt
zum Zeitpunkt der Einberufung (Stichtag 16. Mai 2012) 194.947.829. Es
bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.
H. TEILWEISE ÃœBERTRAGUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG IM INTERNET
Alle Aktionäre der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit können den Tagesordnungspunkt 1 der Hauptversammlung
am 20. Juni 2012 ab ca. 10.00 Uhr (MESZ) live im Internet unter
www.rbinternational.com verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild-
oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.
I. ZUTRITT ZUR HAUPTVERSAMMLUNG
Um den reibungslosen Ablauf bei der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung einzufinden und sich beim Registrierungsschalter
unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises
(Führerschein, Reisepass, Personalausweis) auszuweisen.
Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 9.00 Uhr (MESZ).
Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur
Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte eine
Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.
Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft oder den
Vollmachtsvertreter (an die unter Abschnitt F. angegebenen Adressen)
gesendet wurde, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mitbringen.
Wien, im Mai 2012
Der Vorstand der Raiffeisen Bank International AG
Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/0BzaoV7W
Rückfragehinweis:
Gregor Höpler
gregor.hoepler(at)rbinternational.com
Tel: +431 717073449
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/0BzaoV7W
Emittent: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
FAX: +43 1 71707-762089
Email: ir(at)rbinternational.com
WWW: www.rbinternational.com
Branche: Banken
ISIN: AT0000606306
Indizes: ATX Prime, ATX
Börsen: Amtlicher Handel: Wien, Börse: Luxembourg Stock Exchange
Sprache: Deutsch