PresseKat - EANS-Hauptversammlung: HTI High Tech Industries AG / Einladung zur Hauptversammlung

EANS-Hauptversammlung: HTI High Tech Industries AG / Einladung zur
Hauptversammlung

ID: 642927

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Einladung zur 14. ordentlichen Hauptversammlung

der HTI High Tech Industries AG
(FN 173270 i, ISIN AT0000764626)

Wir laden unsere Aktionäre zu der am Dienstag, 19. Juni 2012 um 10.00
Uhr am Sitz der Gesellschaft in A-4502 St. Marien, Gruber & Kaja
Straße 1, stattfindenden 14. ordentlichen Hauptversammlung ein.

T a g e s o r d n u n g:

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011 (samt
Anhang) mit dem Lagebericht und dem Corporate Governance-Bericht sowie des
Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2011 mit dem Konzernlagebericht des
Vorstandes (nach IFRS) für das Geschäftsjahr 2011 und des Berichtes des
Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG für das Geschäftsjahr 2011.
2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung des Geschäftsjahres 2011.
3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr
2011.
4. Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das
Geschäftsjahr 2011.
5. Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2012.
6. Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. a) Beschlussfassung über den Widerruf des eingeräumten genehmigten
Kapitals gemäß Punkt 4.4 der aktuellen Satzung in der Höhe von derzeit EUR
7.911.010,-- (Euro sieben Millionen neunhundertelftausend und zehn), das
durch Ausgabe von bis zu 7.911.010 (sieben Millionen neunhundertelftausend
und zehn) auf Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit
Stimmrecht zu den in der Ermächtigung nach Punkt 4.4 erster Absatz der




Satzung festgesetzten Bedingungen durchgeführt werden kann; gleichzeitig
b) Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes, innerhalb von 5
Jahren nach der Eintragung der entsprechenden Satzungsänderung im
Firmenbuch mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der
Gesellschaft um bis zu EUR 22.000.000,-- (Euro zweiundzwanzig Millionen)
durch Ausgabe von bis zu Stück 22.000.000 (zweiundzwanzig Millionen) auf
Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennwert (Stückaktien) mit Stimmrecht in
einer oder mehreren Tranchen, auch unter gänzlichem oder teilweisem
Ausschluss des Bezugsrechtes, gegen Bar- oder Sacheinlage zu erhöhen und
den Ausgabebetrag, der nicht unter dem anteiligen Betrag der Stückaktien
am bisherigen Grundkapital liegen darf, sowie die sonstigen
Ausgabebedingungen im Einvernehmen mit dem Aufsichtsrat festzulegen
(genehmigtes Kapital); der Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der
Satzung, die sich durch die Ausgabe von Aktien aus dem genehmigten Kapital
ergeben zu beschließen.
8. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrates.
9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung zur notwendigen Anpassung
in Hinblick auf den Tagesordnungspunkt 7 sowie zur Anpassung an das
Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011, in § 5 (Aktien), § 6
(Aktienurkunden) und § 19 (Teilnahmeberechtigung).

Unterlagen zur Hauptversammlung: Folgende Unterlagen liegen gemäß §
108 Abs 3 ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab
29.05.2012, am Sitz der Gesellschaft, Gruber & Kaja Straße 1, 4502
St. Marien, während der üblichen Geschäftszeiten (werktags 9:00 bis
17:00 Uhr) zur kostenlosen Einsicht der Aktionäre auf:

a. Jahresabschluss mit Lagebericht
b. Corporate-Governance-Bericht
c. Konzernabschluss mit Konzernlagebericht
d. Vorschlag für die Ergebnisverwendung
e. Bericht des Aufsichtsrates,
jeweils für das Geschäftsjahr 2011

f. Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9
g. Erklärungen der zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Personen
betreffend ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen und dass keine Umstände vorliegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten
h. Gegenüberstellung der Satzungsänderungen
Diese Unterlagen sind ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab

29.05.2012, auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.hti-ag.at "Hauptversammlung 2012" abrufbar. Weiters sind auf der
Internetseite der Gesellschaft die Formulare für die Erteilung und
den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG sowie die
gegenständliche Einladung auffindbar.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre gemäß §§ 109, 110 und 118 AktG:
Gemäß § 109 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des
Grundkapitals erreichen, schriftlich verlangen, dass Punkte auf die
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden. Jedem beantragten Tagesordnungspunkt muss ein
Beschlussvorschlag samt Begründung beigefügt werden. Die
Antragsteller müssen seit mindestens drei Monaten vor Antragsstellung
Inhaber der Aktien sein. Das Aktionärsverlangen muss der Gesellschaft
spätestens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit spätestens am
29.05.2012, zugehen.

Gemäß § 110 AktG können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des
Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der
Tagesordnung in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) Vorschläge zur
Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge
zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstandes oder des Aufsichtsrates auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Das Verlangen muss der
Gesellschaft spätestens am siebenten Werktag vor der
Hauptversammlung, somit spätestens am 08.06.2012, zugehen. Sofern zum
6. Tagesordnungspunkt Kandidaten zur Wahl in den Aufsichtsrat
vorgeschlagen werden, hat jeder Wahlvorschlag die fachliche
Qualifikation der vorgeschlagenen Person, ihre beruflichen oder
vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die
Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten. Zu jedem anderen
Tagesordnungspunkt kann jeder Aktionär auch noch in der Versammlung
Anträge stellen, die keiner vorherigen Bekanntmachung bedürfen.

Gemäß § 118 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der
Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu
geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines
Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt
sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns
sowie die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die Auskunft darf auch verweigert
werden, soweit sie auf der Internetseite der Gesellschaft in Form von
Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor Beginn der
Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

Wir bitten Sie, Fragen, deren Beantwortung einer längeren
Vorbereitungszeit bedürfen, zeitgerecht vor der Hauptversammlung
schriftlich an die Gesellschaft zu richten.

Die Rechte der Aktionäre, die an die Innehabung von Aktien während
eines bestimmten Zeitraumes geknüpft sind, können nur ausgeübt
werden, wenn der Nachweis der Aktionärseigenschaft im jeweils
relevanten Zeitraum erbracht wird; hierfür genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG. Weitergehende Informationen über
die Rechte der Aktionäre, insbesondere gemäß §§ 109, 110 und 118
AktG, finden sich auch auf der Internetseite der Gesellschaft
www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2012".

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, Beschlussvorschläge und
Fragen sind an die Gesellschaft in der gesetzlich vorgeschriebenen
Form ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen zu
übermitteln.

Per Post: HTI High Tech Industries AG
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.
Gruber & Kaja Straße 1
4502 St. Marien

Per Telefax: (+43(0)7229/80400-52826)
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.

Per E-Mail: hauptversammlung(at)hti-ag.at
z.Hd. Frau Katharina Gebhart, LLM.oec.

Nachweisstichtag und Voraussetzungen für die Teilnahme an der
Hauptversammlung gemäß § 111 AktG: Gemäß § 111 Abs 1 AktG richtet
sich die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung der Aktionärsrechte nach dem Anteilsbesitz am Ende des
zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag),
somit nach dem Anteilsbesitz am 09.06.2012, 24:00 Uhr (MEZ). Zur
Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt bei
depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am dritten Werktag
vor der Hauptversammlung, somit am 14.06.2012, 24.00 Uhr (MEZ)
zugehen muss, und zwar ausschließlich unter einer der oben genannten
Adressen.

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen. Die Depotbestätigung
hat mindestens die in § 10a Abs 2 AktG vorgesehenen Angaben zu
enthalten. Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der
gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein. Depotbestätigungen werden in deutscher und in englischer
Sprache entgegengenommen. Die Depotbestätigung als Nachweis des
Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der Hauptversammlung muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 09.06.2012 beziehen.

Gemäß § 262 Abs 20 AktG legt die Gesellschaft fest, dass sie
Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz
AktG entgegen § 10a Abs 3 zweiter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (z.B. SWIFT), dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegennimmt. Die Bestätigungen dürfen
daher ausschließlich an eine der oben angeführten Anschriften
gesendet werden.

Möglichkeit zur Bestellung eines Vertreters gemäß §§ 113 f AktG:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum
Vertreter zu bestellen, die im Namen des Aktionärs an der
Hauptversammlung teilnimmt und der dieselben Rechte wie der Aktionär
hat, den er vertritt. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person in
Textform erteilt werden. Die Gesellschaft selbst oder ein Mitglied
des Vorstandes oder des Aufsichtsrates darf das Stimmrecht als
Bevollmächtigter nur ausüben, soweit der Aktionär eine ausdrückliche
Weisung über die Ausübung des Stimmrechts zu den einzelnen
Tagesordnungspunkten erteilt hat. Hat der Aktionär seinem
depotführenden Kreditinstitut (§ 10a AktG) Vollmacht erteilt, so
genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der
Gesellschaft www.hti-ag.at unter "Hauptversammlung 2012" zur
Verfügung gestellte Formular, das auch die Erteilung einer
beschränkten Vollmacht ermöglicht, verwendet werden. Die Vollmacht
muss der Gesellschaft spätestens am 18.06.2012 bis 15:00 Uhr
ausschließlich an eine der oben genannten Adressen zugegangen sein
und wird von der Gesellschaft aufbewahrt werden. Am Tag der
Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Gesamtzahl der Aktien: Gemäß § 106 Z 9 AktG wird bekanntgegeben, dass
das Grundkapital der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung in 45.583.944 Stück auf Inhaber lautende Stückaktien
zerlegt ist. Jede Aktie gewährt ein Stimmrecht. Die Gesellschaft hält
im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen
Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt daher im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung
45.583.944 Stück.

Einlass: Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt ab 9:30 Uhr. Die
Aktionäre bzw. ihre Vertreter werden darauf hingewiesen, dass zur
Überprüfung der Identität am Eingang zur Hauptversammlung ein
amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, Personalausweis, Führerschein)
vorzulegen ist.

St. Marien, am 22. Mai 2012

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
HTI High Tech Industries AG
DI Peter Glatzmeier
Vorsitzender des Vorstands
Tel: +43 (0) 3862 304 - 8590
Fax: +43 (0) 3862 304 - 7598
E-Mail: peter.glatzmeier(at)hti-ag.at

HTI High Tech Industries AG
Mag. Nadja Goyer
Konzernkommunikation & Investor Relations
Tel: +43 (0) 3862 304 - 8562
Fax: +43 (0) 3862 304 - 7598
E-Mail: nadja.goyer(at)hti-ag.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: HTI High Tech Industries AG
Gruber & Kaja Straße 1
A-4502 St. Marien bei Neuhofen
Telefon: +43(0)3862/304-8562
FAX: +43(0)3862/304-7598
Email: ir(at)hti-ag.at
WWW: http://www.hti-ag.at
Branche: Holdinggesellschaften
ISIN: AT0000764626
Indizes: WBI, Prime Market
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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