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Beate Uhse AG: Veröffentlichung eines Fehlers in der Rechnungslegung
gem.§37 q Abs. 2 WpHG
22.05.2012 / 12:13
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Beate Uhse Aktiengesellschaft
Flensburg
ISIN: DE0007551400
Veröffentlichung nach§37q Abs. 2 Satz 1 WpHG
Die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) hat festgestellt, dass
der Konzernabschluss der Beate Uhse AG, Flensburg, zum Abschlussstichtag
31.12.2009 fehlerhaft ist:
1. Die Beteiligung von 26,8% an der tmc Content Group AG (tmc) wird im
Konzernabschluss nach Erfassung eines Wertminderungsaufwands von Euro 1
Mio. mit Euro 23,8 Mio. als ein zur Veräußerung verfügbarer
finanzieller Vermögenswert bewertet. Die anteilige Marktkapitalisierung
betrug Euro 2,6 Mio. Die tmc wurde nicht als assoziiertes Unternehmen
eingestuft, da andere Parteien eine Option inne hatten, Anteile der
Beate Uhse AG an der tmc zu einem Stückpreis von Euro 2,69 bis zum
Oktober 2010 zu erwerben. Der Börsenkurs war seitüber einem Jahr
signifikant unter den Bezugspreis gefallen und betrug zum 31. Dezember
2009 pro Stück Euro 0,24. Die Beteiligung war aufgrund des fehlenden
wirtschaftlichen Gehaltes der Option sowie weiterer Tatsachen und
Umstände per 31. Dezember 2009 als assoziiertes Unternehmen in den
Konzernabschluss einzubeziehen. Es hätte somit zumindest der Anteil am
laufenden Verlust von Euro 2 Mio. ('at Equity') erfasst werden müssen.
Die Nichteinstufung der tmc als assoziiertes Unternehmen verstößt gegen IAS
28.7 ff.
2. Im Konzernabschluss werden Geschäfts- oder Firmenwerte von Euro 20,2
Mio. ausgewiesen. Der Konzernanhang enthält keine
Sensitivitätsanalysen, die Wertminderungsrisiken aufgrund möglicher
Rückgänge von Umsatz und Rohertragsmarge angemessen Rechnung tragen.
Dies verstößt gegen IAS 36.134 f.
Flensburg im Mai 2012
Beate Uhse Aktiengesellschaft
Der Vorstand
Ende der Corporate News
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ISIN: DE0007551400
WKN: 755140
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