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CLLB Rechtsanwälte informieren: Hanseatische Immobilienfonds Österreich III GmbH & Co. KG (HCI Österreich III) -Anleger drohen hohe Verluste

ID: 643673

(firmenpresse) - München, 21.05.2012 - Immobilienfonds sind leider nicht die sichere Anlage als die sie oft beworben wurden. Dass dies nicht nur für inländische Immobilienfonds gilt, zeigt sich jetzt auch beim HCI Österreich III. Die Anleger dieses Immobilienfonds müssen mit ernsthaften Verlusten rechnen.

Nachdem die Anleger des HCI Österreich III schon schmerzhaft erfahren mussten, dass die prognostizierten Ausschüttungen für die Jahre 2002 bis 2009 nicht erreicht wurden, erhielten sie die Mitteilung, dass für den Fall der Zwangsverwertung der Immobilien und einer evtl. Insolvenz sogar das Risiko besteht, bereits erhaltene Ausschüttungen wieder erstatten zu müssen. Dies gilt jedenfalls dann, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in München, Berlin und Zürich, wenn den Ausschüttungen keine entsprechenden Gewinne gegenüberstehen. Das Fondsmanagement versucht nun die Immobilien zu verkaufen, um wenigstens die Rückführung der Darlehen, die für den Immobilienerwerb aufgenommen wurden, zu ermöglichen. Selbst wenn dies gelänge, hätten die Anleger immer noch einen Verlust zu verzeichnen.

Für die Anleger stellt sich nun die Frage, wie sie sich weiter verhalten sollen.

Die Anleger sind nicht rechtlos gestellt, insbesondere wenn sie die Fondsanteile auf Beratung hin erworben haben. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind die Anleger anleger – und objektgerecht zu beraten. Anlegergerechte Beratung bedeutet, dass der Berater eine auf die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zugeschnittene Anlage zu empfehlen hat. D.h. für einen Anleger, der eine sichere Kapitalanlage nachfragt, sind Anteile an einem offenen Immobilienfonds regelmäßig nicht geeignet.

Objektgerechte Beratung meint, dass der Kunde ordnungsgemäß und vollständig über die Risiken und Eigenschaften des Anlageobjekts zu informieren ist. Hierunter fällt beispielweise der Hinweis auf mögliche Verlustrisiken, auf die Gefahr, dass Ausschüttungen wieder zurückgefordert werden können, wenn diese nicht aus Gewinnen stammen oder auch auf die kick-backs. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen bejaht der Bundesgerichtshof in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.





Wurde der Anleger fehlerhaft oder unzureichend beraten, so kann er Schadenersatz von dem Beratungsinstitut bzw. der Bank fordern. Hält der Anleger die Anteile noch, so kann er die Erwerbskosten der Fondsanteile und einen entgangenen Gewinn fordern und bietet im Gegenzug der Bank bzw. dem Beratungsinstitut die Fondsanteile an.

Zu berücksichtigen gilt es vorliegend allerdings, dass Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung spätestens 10 Jahre nach Zeichnung verjähren. Diese Frist wird taggenau berechnet, so dass insbesondere Anleger, die sich im Jahre 2002 an diesem Fonds beteiligt haben und die sich falsch beraten fühlen, an einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden sollen.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.



PresseKontakt / Agentur:

Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Fon: 089-552 999 50, Fax: 089-552 999 90; Mail: kanzlei(at)cllb.de Web: www.cllb.de



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Datum: 22.05.2012 - 16:19 Uhr
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