(ots) - Nur kleine Schritte
Der Berg kreißte und gebar eine Maus. Trotz jahrelangen Streits
bringt der Entwurf des Patientenrechtegesetzes keine großen
Fortschritte. Denn vieles bleibt beim Alten. Statt sich auf Neuland
zu begeben, hat die Bundesregierung vor allem eine Fleißarbeit
vollbracht: Sämtliche Regelungen, die in vielen Gesetzen,
Verordnungen und Gerichtsurteilen stehen, liegen jetzt gebündelt in
einem Paket vor.
Neue Rechte entstehen dadurch noch nicht. Allerdings schafft die
Regierung so mehr Transparenz. Und auch das ist ein Wert an sich.
Denn Patienten können jetzt schneller und besser nachlesen, was ihre
Rechte sind, und wie sie diese geltend machen können. Dies ist umso
wichtiger, als 60 Prozent der Betroffenen wenig oder nichts über die
rechtlichen Bestimmungen wissen.
Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung ist auch die
Beweislastumkehr bei groben Ärztefehlern. In solchen Fällen muss
künftig der Mediziner nachweisen, dass er keinen Schaden angerichtet
hat. Zwar gab es auch dazu schon Gerichtsentscheidungen. Doch wird
die Festschreibung im Gesetz sicher dazu beitragen, dass künftig mehr
Opfer aktiv werden.
Eine bittere Enttäuschung ist dagegen das Fehlen eines
Entschädigungsfonds, der in Härtefällen schnelle finanzielle Hilfe
leisten könnte. Ein solcher Fonds muss in einem Gesundheitssystem,
das jährlich mehrere Hundert Milliarden Euro kostet, eine
Selbstverständlichkeit sein.
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