(ots) -
Am 31. Mai müssen sich die Alt-Abiturienten wieder bei der
Hochschulstart (ehemals ZVS) um die begehrten Studienplätze in
Medizin und Zahnmedizin bewerben. Für Neu-Abiturienten dieses Jahres
und die Bachelor-Fächer Psychologie, BWL etc. endet die
Bewerbungsfrist am 15. Juli.
Durch die doppelten Abiturjahrgänge und die Aussetzung der
Wehrpflicht wird der Kampf um einen Studienplatz erschwert. Die
Bewerberzahlen sind bis zu 50% angestiegen, so dass auch bislang
zulassungsfreie Fächer durch einen Numerus clausus (NC) und Wartezeit
beschränkt werden - die weitere Verschärfung dieser Einschränkungen
in den nächsten Jahren ist so gut wie sicher. Die Folge ist, dass
bereits jetzt viele Studienplatzbewerber mit einer Wartezeit von bis
zu 7 Jahren rechnen müssen.
"Hier kann die Studienplatzklage helfen", sagt Rechtsanwalt Dirk
Naumann zu Grünberg, der über 8.000 solcher Verfahren deutschlandweit
bereits betreut hat: "Viele Abiturienten wissen nicht, dass man sich
in jedem zulassungsbeschränkten Fach einklagen kann - egal welche
Note man hat."
Bei der Studienplatzklage wird nicht erst gegen den
Ablehnungsbescheid geklagt. Es wird vielmehr vorher, teilweise schon
gleichzeitig mit der regulären Bewerbung, den Hochschulen
nachgewiesen, dass sie noch freie Studienplätze haben. Diese
Studienplätze kommen dann nicht in das normale Bewerbungsverfahren,
sondern müssen von den Universitäten dann exklusiv an die
erfolgreichen Studienplatzkläger vergeben werden. "Bei einer
Studienplatzklage spielt die Abiturnote in den meisten Fällen sogar
gar keine Rolle", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg. "Aber:
Jedes Jahr warten viele Abiturienten noch zu lange auf die
Ablehnungsbescheide und verpassen dabei wertvolle Klage-Chancen.
Spätestens bis 15. Juli sollte die Studienplatzklage geplant werden,
damit die frühen Fristen eingehalten werden können."
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
Schwerpunktkanzlei für Hochschul-, Prüfungs- und Berufsrecht mit
Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.
Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,
Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen
Medien berichtet worden.