Das Handwerksrecht in Deutschland ist kompliziert – so kompliziert, dass es auch für die zuständigen Behörden kaum mehr durchschaubar ist. Viele Tausend Gesetze, Paragrafen und Verordnungen finden auf die Tätigkeiten von Malern, Schreinern & Co. Anwendung. Die Folge: In Zweifelsfällen können die zuständigen Behörden – in der Regel Ordnungsämter – nicht verbindlich begründen, auf welcher rechtlichen Regelung sie ihre Entscheidungen treffen.
(firmenpresse) - Ein typisches Beispiel dafür ist die Verfolgung von Handwerkern, die ohne den so genannten „Meisterbrief“ arbeiten. Zahlreiche Gewerke im Handwerk können nur von geprüften Handwerksmeistern ausgeübt werden. Wo jedoch eine rechtlich nicht regulierte Tätigkeit aufhört und wo ein meisterpflichtiges Gewerk beginnt, das fällt im Alltag häufig in eine Grauzone. Wollen sich Handwerker bei ihrer zuständigen Behröde erkundigen, was erlaubt ist und was nicht, können die Beamten häufig nicht weiterhelfen.
„Die Ämter können kein geeignetes Fachpersonal bezahlen, das den Dschungel des Handwerksrechts durchblickt“, weiß Michael Wörle, Geschäftsführer des Interessenverbandes Freier Handwerker (IFHandwerk). „Sie verweisen in Zweifelsfällen oft auf Handwerkskammern und unterstreichen damit, dass sie ihrer Auskunftspflicht nicht nachkommen können“.
Dieser Sachverhalt wurde auch bei einem Hintergrundgespräch deutlich, das der IFHandwerk Ende Oktober im Bundeswirtschaftsministerium führte. Mehr kompetente Behördenmitarbeiter, die sich in Handwerksfragen auskennen, würden öffentliche Haushalte stark belasten. Bund, Länder und Kommunen sind sich nicht einig darüber, wer diese Kosten übernehmen soll.
Viele Tausend Handwerker in Deutschland müssen deshalb weiter auf unsicherer Rechtsgrundlage arbeiten und riskieren dabei, wegen Schwarzarbeit angeklagt und zu hohen Bußgeldern verurteilt zu werden. „Ein unhaltbarer Zustand“, so Michael Wörle. „Ein Rechtsstaat muss die Grundlagen seines Handelns klar erklären können. Wir fordern deshalb entweder mehr Sachkompetenz für die zuständigen Behörden oder ein Ende der Verfolgung von Handwerkern“.
Der IFHandwerk e.V. wurde 2002 von einer Gruppe Handwerkerinnen und Handwerker sowie Beratern gegründet. Er setzt sich für die Deregulierung des Handwerks ein:
Freie Handwerksausübung in Deutschland wie in fast allen europäischen Staaten. Notwendig ist deshalb die Abschaffung des Meisterzwangs in Deutschland, die deutsche Handwerker gegenüber ausländischer Konkurrenz benachteiligt. Die Kunden sollen allein entscheiden dürfen, wen sie beauftragen. Meisterbetriebe sollen sich dem Wettbewerb stellen. Der jetzige Berufsmonopol dient vor allem der Verhinderung unliebsamer Konkurrenz und bietet die Grundlage der Verfolgung von Handwerkern und Kunden. Der Meisterzwang sichert nicht die handwerkliche Qualität, sondern verhindert Innovationen und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.
Die freie Handwerksausübung bedingt auch, dass die Zwangsmitgliedschaft in den Handwerkskammern für Meisterbetriebe wie auch handwerksähnliche Unternehmen abgeschafft werden soll. Die Handwerksorganisationen bekommen den Löwenanteil der Subventionen und nutzen die öffentlichen Gelder nicht nur zur Unterstützung und Weiterbildung der Handwerksunternehmen, sondern zur Verfolgung und Unterdrückung freier Anbieter im Handwerk. Die Subventionierung der Handwerkskammer-Repressionen muss aufhören.
Die freie Handwerksausübung ist nicht vereinbar mit der Handwerkerpflichtversicherung. Hierunter leiden vor allem Handwerksmeister, denen die freie Wahl ihres Rentenversicherungsanbieters verweigert wird. Mit der Handwerksrolleneintragung vollhandwerklicher Einzelunternehmer und Personengesellschaften beginnt grundsätzlich die Versicherungspflicht. Das ist eine Benachteiligung.
Kontakt und Information:
IFHandwerk e.V.
Interessenverband freier und kritischer Handwerkerinnen und Handwerker
Sülldorfer Weg 4
22869 Schenefeld bei Hamburg
Ansprechpartner:
Diplom-Volkswirt Michael Wörle
Tel.: 0172 – 40 15 796
Tel.: (040) 399 00 167
Fax: (040) 399 00 331
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IFHandwerk e.V.
Interessenverband freier und kritischer Handwerkerinnen und Handwerker
Sülldorfer Weg 4
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