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29.05.2012
Die 12. ordentliche Hauptversammlung der POLYTEC HOLDING AG hat am
16.05.2012 den Beschluss gefasst, den Vorstand zu ermächtigen, eigene
Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und 1b AktG von bis zu 10 %
des Grundkapitals der Gesellschaft auf den Inhaber lautende eigene
Stückaktien während der Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem Tag der
Beschlussfassung der Hauptversammlung, zu einem niedrigsten Gegenwert
je Aktie von Euro 1, und einem höchsten Gegenwert je Aktie, der
maximal 10% über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börseschlusskurs der vorangegangenen 5 Handelstage liegen darf, zu
erwerben. Der Erwerb eigener Aktien kann über die Börse, im Wege
eines öffentlichen Angebots oder auf eine sonstige gesetzlich
zulässige Weise zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck erfolgen. Der
Vorstand wird außerdem ermächtigt, eigene Aktien nach erfolgtem
Rückerwerb ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss einzuziehen. Der
Aufsichtsrat ist ermächtigt, Änderungen der Satzung, die sich durch
die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Rückfragehinweis:
Manuel TAVERNE
POLYTEC GROUP
Investor Relations
Tel.+43(0)7221/701-292
manuel.taverne(at)polytec-group.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Polytec Holding AG
Linzer Straße 50
A-4063 Hörsching
Telefon: +43 (0) 7221 / 701-0
FAX: +43 (0) 7221 / 701-0
Email: investor.relations(at)polytec-group.com
WWW: www.polytec-group.com
Branche: Zulieferindustrie
ISIN: AT0000A00XX9
Indizes: ATX Prime
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch