PresseKat - Neues Besteuerungsverfahren für Agrarunternehmen in der Ukraine

Neues Besteuerungsverfahren für Agrarunternehmen in der Ukraine

ID: 64819

Am 31.Oktober hat das ukrainische Parlament ein Gesetz zur Vermeidung negativer Folgen der Finanzkrise und eine Veränderung einiger Gesetze verabschiedet.

(firmenpresse) - Neues Besteuerungsverfahren für Agrarunternehmen

Am 31.Oktober hat das ukrainische Parlament ein Gesetz zur Vermeidung negativer Folgen der Finanzkrise und eine Veränderung einiger Gesetze verabschiedet.

Das Gesetz bestimmt u.a. die Einführung eines Besteuerungsverfahrens für Unternehmen im Bereich der Landwirtschaft ab dem 1. Januar 2009. Das neue gültige Besteuerungsverfahren umfasst folgende Bestimmungen:

1.Lieferanten landwirtschaftlicher Waren bzw. Dienstleistungen zahlen 20% UST.

2.Die UST der Unternehmen wird nicht mehr an den Staatshaushalt abgeführt. Falls ein Überhang entsteht, bleiben diese Mittel nun zur freien Verfügung des landwirtschaftlichen Betriebes und können nicht nur als erstattungsfähiges UST- Guthaben dienen, sonder können für Betriebsmitteln ausgegeben werden. Dieser Überhang darf ausschließlich für Produktivbetriebsmittel ausgegeben werden. Jeder positive UST Überhang, der nicht benutzt wird zählt als zu versteuerndes Einkommen.

3.Wenn die Differenz zwischen den Erhaltenen und der Bezahlten UST negativ ist unterliegt diese Differenz nicht einer Erstattung sondern wird als Kosten gebucht. D.h. ein landwirtschaftliches Unternehmen kann diese Differenz als steuerlich geltenden Aufwand buchen.

4.Ein Agrarbetrieb hat das Recht die UST -Forderungen nach den allgemeine steuerlichen Regeln zu deklarieren, wenn dieser Agrarbetrieb landwirtschaftliche Güter bzw. Dienstleistungen von einen anderen ukrainischen Agrarbetrieb erwirbt.

5.Bei Export landwirtschaftlicher Güter bzw. Dienstleistungen hat der Agrarbetrieb das Recht die akkumulierte UST Forderungen zur Erstattung zu deklarieren. Eine Solche Erstattung unterliegt den allgemeinen steuerlichen Regeln.

6.Laut dem Gesetz soll das Ministerkabinett eine vollständige Auflistung der Tätigkeitsarten festlegen und veröffentlichen. Bis zum 1.Januar 2012 wird die Einfuhr auf das Zollterritorium der Ukraine vom hochgezüchteten reinrassigen Vieh oder genetisches Material zeitweilig von Steuernbefreit.





7.Das spezielle Besteuerungsverfahren kann von Agrarbetrieben gewählt werden, die nicht weniger als 75% des Umsatzes im allen im Laufe des letzten Jahres aus primärer landwirtschaftlicher Produktion bezogen haben.

Es sei erwähnt, dass laut der Gesetzgebung, die Bestimmung des Gesetzes „Über Besteuerung im landwirtschaftlichen Bereich“, die bis 31.Dezember 2009 gültig ist, außer Kraft gesetzt wird.

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J&L ist ein dänisch geführtes Unternehmen mit derzeit 21 Mitarbeitern, das Unternehmen in der Ukraine bei Landwirtschaftsprojekten mit spezialisierten Rechtsanwälten, Steuer- und Buchführungsexperten, Zoll-, Agrar- und Immobilienfachleuten in der Ukraine unterstützt.

J&L begleitet landwirtschaftliche Projekte u.a. bei:

• Finanz und Legal Due Diligence/Spot Investigation beim einem Kauf einer bestehenden Firma inkl. Prüfung der Landpachtverträge
• Prüfung von Expansionsmöglichkeiten (anfängliche Landpacht, Bodenanalysen, Investitionsbedarfsprüfung)
• Flächenvermittlung und Vorprüfung von landwirtschaftlichen Ackerflächen
• Registrierung eines Agrarbetriebes
• Buchführung bzw. Aufbau des 1 C UAS Berichtssystems (landwirtschaftliche Edition)
• IFAS Finanzberichtswesen nach Vorgaben (G+V, Cash Flow, Bilanzierung, Buchprüfung)
• Steuerberatung, Gewinntransfers und Finanzstrukturierung
• Assistenz bei Landwirtschaftssubventionen vom Ukrainischen Staat
• Zollabwicklung und technische Zertifizierungen Landwirtschaftsmaschinen
• Rechtsanwaltsdienstleistung
o Erwerb von Eigentum
o Kaufverträge
o Arbeitsverträge
o Arbeitserlaubnis
o Bau- Umbaugenehmigungen

J&L sendet Ihnen gerne weitere Informationen zu unseren mehr als 75 bisherigen Projekten insbesondere nach Feldfrucht und Schweinmastprojekten für Dänische und Deutsche Investoren.

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Leseranfragen:

Patrick Jung

Project Manager

J&L Consulting LTD

Sholom-Aleykhem Street, 11

Lviv, 79007, Ukraine

Tel. +380 32 297 05 97/96

Mob.+380 67 350 2700

Fax. +380 32 297 05 95

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Bereitgestellt von Benutzer: PatrickJung
Datum: 14.11.2008 - 13:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Patrick Jung
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Kategorie:

Land- und Forstwirtschaft


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 14.11.2008

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