(ots) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) fordert
erweiterte Möglichkeiten bei der Bildungszusammenarbeit von Bund und
Ländern. "Es reicht nicht aus, das strikte Kooperationsverbot allein
im Hochschulbereich aufzulockern. Bund und Länder müssen auch im
schulischen Bereich kooperieren dürfen. Inklusive Bildung ist eine
Herkulesaufgabe - dafür müssen alle Kräfte genutzt und gebündelt
werden." Das erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer heute aus Anlass des
Kabinettsbeschlusses zur Lockerung des Kooperationsverbotes zwischen
Bund und Ländern im Hochschulbereich. Die
UN-Behindertenrechtskonvention fordert von Bund und Ländern vereinte
Anstrengungen für das gemeinsame Lernen behinderter und nicht
behinderter Kinder. "Der Bund trägt jedoch kaum zur Umsetzung der
inklusiven Bildung bei", so Bauer. "Grund ist das Kooperationsverbot.
Es blockiert die Verwirklichung von Menschenrechten für behinderte
Kinder", unterstrich der SoVD-Präsident. Er betonte, dass zentrale
Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention ohne breit angelegte
Förderprogramme des Bundes kaum umsetzbar seien. Insbesondere für das
Ziel barrierefreier Schulen sei ein Sonderförderprogramm
erforderlich, das eine gemeinsame Vorgehensweise von Bund und Ländern
voraussetze. V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs
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