(ots) - Am 1. Juni 2012 tritt das
Kreislaufwirtschaftsgesetz in Kraft. Der Verband kommunaler
Unternehmen (VKU) begrüßt, dass das Gesetz Rosinenpicken von
Wertstoffen aus Haushaltsabfällen auch in Zukunft erschwert. Dazu
VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Wäre die
Wertstofferfassung liberalisiert worden, wären Gebührenerhöhungen in
einigen Kommunen die Folge gewesen. Es ist gut, dass die Politik das
verhindert hat. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist eine solide
Grundlage für die Weiterentwicklung einer nachhaltigen
Abfallwirtschaft."
Das neue Gesetz sieht ab 2015 die getrennte Erfassung von Glas-,
Metall-, Papier-, Kunststoff- und Bioabfällen vor, um das Recycling
zu stärken. Eine möglichst sortenreine Erfassung der Abfälle ist die
wichtigste Voraussetzung für hohe Recyclingquoten. Dazu Reck: "Die
Kommunen arbeiten unter Hochdruck daran, die Sammlung der Abfälle im
Sinne des Ressourcenschutzes zu verbessern. Wir begrüßen die
Ausweitung der verpflichtenden Getrenntsammlung ausdrücklich. Die
Kommunen haben in der Vergangenheit und werden in Zukunft die
Getrennthaltungssysteme ausbauen." Das könne in Form einer
Wertstofftonne passieren oder auch in anderen Systemen, die an die
Gegebenheiten vor Ort angepasst sind.
Das Gesetz sieht zudem ab 2020 eine gesetzlich vorgeschriebene
Recyclingquote von 65 Prozent vor. Derzeit werden in Deutschland etwa
64 Prozent der Haushaltsabfälle recycelt. "Bei der Vorgabe der
Recyclingquote hätte man ein wenig mutiger sein können. Viele
Kommunen übertreffen diese Quote heute schon", so Reck.
Der VKU und die kommunalen Spitzenverbände haben sich dafür
eingesetzt, dass grundsätzlich alle Abfälle aus Haushalten
überlassungspflichtig an die Kommunen bleiben. Gewerbliche und
gemeinnützige Sammlungen müssen bis zum 31. August 2012 bei der
zuständigen Behörde angezeigt werden. So soll überprüft werden, ob
die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder öffentliche
Interessen entgegen stehen.
Die Bedenken, das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz sei nicht mit
europäischem Recht zu vereinbaren, hält der Verband nach wie vor für
unbegründet. Die Bundesregierung hat in ihrer Protokollerklärung zum
erzielten Vermittlungsergebnis die Europarechtskonformität
ausdrücklich bestätigt. Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung ist
nicht nur im Grundgesetz, sondern mit dem Vertrag von Lissabon auch
im Europarecht festgeschrieben. Dienstleistungen von allgemeinem
wirtschaftlichem Interesse - dazu gehört die Hausmüllentsorgung -
können die Kommunen demnach so erledigen, wie es im Interesse der
Bürger und der Gemeinden am besten ist.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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