PresseKat - Abgeltungssteuer: Freistellungsaufträge auch für Girokonten stellen

Abgeltungssteuer: Freistellungsaufträge auch für Girokonten stellen

ID: 64977

(firmenpresse) - Kleinvieh macht auch Mist. Die Volksweisheit gilt umso mehr in Zeiten, in denen Sparer ihr
Geld zusammenhalten wollen. Deshalb erfreuen sich verzinste Girokonten wachsender
Beliebtheit. Deren Zinserträge, die sich übers Jahr oftmals zu zweistelligen Beträgen
summieren, nehmen Kontoinhaber gern mit. Was viele nicht wissen: Ab 1. Januar 2009
gehen von jedem Zins-Euro mehr als 25 Cent direkt an den Fiskus. Denn mit der
Einführung der Abgeltungssteuer im kommenden Jahr werden sämtliche Zinserträge
besteuert, unabhängig von ihrer Höhe. Also auch die Zinsen auf Girokonten.

Wie viele der rund 90 Millionen deutschen Girokonten betroffen sind und wie viel der
Fiskus durch die Besteuerung von Kleinstbeträgen zusätzlich einnimmt, weiß das
Bundesministerium der Finanzen nicht. „Das wurde nicht gesondert erfasst. Dazu können
wir keine Aussage machen“, räumte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage der Finanz-
Website www.alles-zur-abgeltungssteuer.de ein. Deren Betreiber schätzen, dass es sich
jährlich mindestens um einen zweistelligen Millionenbetrag handelt.

Betroffen von der Neuregelung sind auch andere Konten, auf denen so genannte
Kleinstbeträge anfallen, etwa verzinste Kreditkartenkonten, Sparbücher mit
Kleinsteinlagen, zum Beispiel bei Kindern, aber auch Genossenschaftskonten mit geringer
Verzinsung, die nur kleine Renditen abwerfen.

Für Kontobesitzer bedeutet das: Zinserträge sollten für alle Konten freigestellt werden.
Entsprechende Freistellungsaufträge in Höhe von bis zu 801 Euro bzw. 1602 Euro
(Zusammenveranlagte) können bei der jeweiligen kontoführenden Stelle abgegeben
werden. Für Personen mit niedrigem Einkommen, etwas Rentner, Kinder oder
Geringverdiener, empfiehlt es sich, beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung
zu beantragen und diese bei der Bank oder Sparkasse einzureichen. Bei Vorliegen einer




entsprechenden Bescheinigung werden keine Steuern ans Finanzamt abgeführt.

Kontobesitzer sollten daher jedem Kreditinstitut, bei dem sie mindestens ein Konto führen,
einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung geben –
beispielsweise auch dem Geldinstitut, bei dem ihre Mietsicherheit auf einem Sparbuch
hinterlegt ist. Andernfalls müssen Sie die abgeführte Steuer entweder abschreiben – oder
sich mühselig über die Steuererklärung zurückholen.

Hintergrund: Die Abgeltungssteuer kommt. Ab 1. Januar 2009 werden Kapitalerträge nicht
mehr mit dem persönlichen Einkommensteuersatz belegt, sondern mit einer pauschalen
Steuer von bis zu 28 Prozent. Was da genau auf wen zukommt, darüber informiert die
unabhängige Finanz-Website Alles-zur-Abgeltungssteuer.de. Hier finden Anleger alle
wichtigen Informationen zur Abgeltungssteuer – von unabhängigen Wirtschaftsjournalisten
recherchiert.

Mehr Informationen: www.alles-zur-abgeltungssteuer.de

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Die Website Alles-zur-Abgeltungssteuer.de wird von einer Gruppe erfahrener Journalisten
unter der Leitung der Hamburger Wirtschaftsjournalisten Holger Iburg und Gerke Dunkhase
gemacht, die selbst ein wenig Geld für den eigenen Vermögensaufbau und die eigene
Altersvorsorge zurückgelegt haben. Die Website soll Anlegern und Sparern als unabhängige
Informationsquelle dienen. Die vorhandenen Informationen wurden nach besten Wissen und
Gewissen zusammengestellt.



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Bereitgestellt von Benutzer: dochoi
Datum: 17.11.2008 - 14:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Banken


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.11.2008

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