(ots) - Fußballzeit ist Feierzeit. In wenigen Tagen
beginnt die Europameisterschaft in Polen und der Ukraine. Zahlreiche
Fans in Deutschland werden dann wieder vor dem Fernseher sitzen, um
mit der Familie, Freunden und Bekannten die Spiele zu verfolgen.
Insbesondere wenn es für die eigene Mannschaft gut läuft, kann es
hoch hergehen. Doch trotz der Euphorie für Tore und Titel sollten
insbesondere Gastgeber von solchen gemeinsamen Fußballabenden
Rücksicht nehmen und Vorschriften beachten, damit es auch beim Sieg
der eigenen Mannschaft ein fröhliches Fußballfest bleibt.
Nicht alle Bürger begeistern sich für Fußball. Manch einer mag
sich durch zu laute Fans gestört fühlen. Gastgeber von EM-Partys
sollten daher Nachbarn frühzeitig über bevorstehende Fußballabende
informieren. Generell gilt auch während der EM eine Nachtruhe von 22
Uhr. Dies ist insbesondere zu bedenken, wenn auf der Terrasse oder
dem Balkon geschaut wird. Denn Jubelschreie und Begeisterungsstürme
können im Freien viel stärker wahrgenommen werden als in der Wohnung
bei geschlossenen Türen und Fenstern.
Eine EM-Party in den eigenen vier Wänden birgt auch ein paar
Risiken. So kann es bei Jubelstürmen schon mal etwas ausgelassener
zugehen. Gastgeber von EM-Feiern sollten daher zerbrechliche
Gegenstände wie Stehlampen und Vasen entfernen. Sehr beliebt ist auch
das Schmücken der Wohnung mit Flaggen und Postern, etwa an Balkonen
oder Fenstern. Haus- und Wohnungsbesitzer wie auch Mieter besitzen
beim Schmücken weitgehende Freiheiten. Allerdings sollte darauf
geachtet werden, dass Flaggen und Poster ordentlich gesichert werden.
Unwetter könnten diese andernfalls abreißen, so dass Passanten
verletzt oder Autos demoliert werden.
Sollte es doch zu einem Schaden kommen, greift in den meisten
Fällen eine Privathaftpflichtversicherung. Sie zahlt, wenn Dritte
unabsichtlich geschädigt werden oder wehrt unberechtigte Ansprüche
ab. "Aufgrund der nicht zu unterschätzenden Zahl an Gefahrenquellen
im täglichen Leben ist die Privathaftpflichtversicherung eine der
wichtigsten Versicherungen überhaupt", erklärt Christian Weiss,
Geschäftssteuerung Komposit/Produktmanagement Sach-/Unfall-/
Haftpflichtversicherung Privatkunden: "Bei der Auswahl der
Privathaftpflichtversicherung sollten Kunden darauf achten, dass ihre
individuellen Risiken abgesichert sind. Für Eltern sind das zum
Beispiel Schäden durch deliktunfähige Kinder. Für Reisende, die zur
EM Freunde besuchen und in einem Hotel oder einer Pension
übernachten, sind das Mietsachschäden an Mobiliar in dieser
Unterkunft."
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Christian Krause
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christian.krause(at)generali.de