(ots) - Die zuletzt unter Druck geratene Landesregierung
von Baden-Württemberg holt zum Gegenschlag aus. Sie bekennt sich
vorbehaltlos zur im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse. Vor allem
aber strebt sie eine an, auch den Weg zu einem strukturell
ausgeglichenen Haushalt bis 2020 in die Landesverfassung aufzunehmen.
So ein Schritt würde alle Regierungsbündnisse in der Zukunft binden -
nicht nur die aktuell amtierende grün-rote Koalition.
Das am Donnerstag vorgelegte Gutachten räumt in einem Punkt mit
Forderungen der Opposition klar auf. Das heutige Haushaltsrecht, noch
vor der Finanz- und Wirtschaftskrise mit großer Mehrheit beschlossen,
passt nicht mehr zu den übergeordneten, langfristig ausgerichteten
Regeln. Wer es buchstabengetreu befolgen will, muss maximal über
einen Zeitraum von zwei Jahren kalkulieren. Wer das nicht schafft,
kann es mit einfacher Mehrheit ändern. Zur nachhaltigen
Konsolidierung der Haushalte und erst recht zum Abbau der
Milliarden-Schulden trägt aber eine zu kurzfristig ausgerichtete
Politik nicht bei.
Dass die Opposition nicht umgehend auf die Appelle von
Finanzminister Nils Schmid eingehen will, gehört zum politischen
Geschäft. In der Sache aber wird sie ein striktes Nein nicht
durchhalten können. Auch CDU und FDP wissen, trotz derzeit
sprudelnder Einnahmen, um die Langzeitbelastungen im Haushalt. Die
Regierung Kretschmann wiederum darf sich nicht zu sehr darauf
kaprizieren, immer nur auf Erblasten hinzuweisen.
Das Ziel, die Schuldenbremse einzuhalten, lässt sich umso leichter
und eher erreichen, wenn schon jetzt jeder Ausgabenposten auf den
Prüfstand kommt. Dieser Pflicht muss sich die Regierung vorbehaltlos
stellen, so unangenehm die Botschaften dann auch ausfallen.
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