(ots) - Niedersachsen ist wie alle Bundesländer zur
Schuldenbremse verpflichtet. Bis spätestens 2020 muss es das Verbot
neuer Kredite geben - so verlangt es das Grundgesetz. CDU und FDP
haben sich das Ziel gesetzt, schon 2017 damit zu beginnen. Aber in
ihrem Entwurf für eine Verfassungsänderung wird deutlich: Die
Kommunen wären der Verlierer.
Eingriffe in den Finanzausgleich, der den Kommunen 15,4 Prozent
der Steuereinnahmen zukommen lässt, sind nach dem bisherigen Plan der
Regierungsparteien weiter möglich. Die Landeskasse auf dem Rücken der
Kommunen zu sanieren - das ist kurzsichtig. Wer gegen die Städte und
Gemeinden rigide Sparpolitik betreibt, untergräbt das Fundament des
Landes.
Nun heißt es doch noch, dass der Leistungsvorbehalt des Landes,
mit dem Einschnitte gerechtfertigt werden, nicht mehr in der
Verfassung stehen soll. Von den kommunalen Spitzenverbänden war das
lange zuvor gefordert worden. Auch von der SPD. Kurz vor dem
Wahlkampf gibt es nun den Schwenk in diese Richtung von
Regierungsseite. Das ist bezeichnend. Aber dennoch die richtige
Entscheidung.
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