(ots) - "Akzeptiert man eine Beitragssatzobergrenze von 22
Prozent ist die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland bis
2030 nachhaltig finanziert." Zu dieser Einschätzung kommt Professor
Bert Rürup, früherer Vorsitzender des Sachverständigenrates zur
Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, in seinen
Ausführungen auf der Internationalen Konferenz der Internationalen
Vereinigung für Soziale Sicherheit (IVSS) in Berlin. Zurückzuführen
sei dies für vor allem auf die Wirkungen der Rentenreformen der Jahre
2001 bis 2007.
In Zukunft werde es in Deutschland darum gehen müssen, die
Kooperation zwischen umlagefinanzierter gesetzlicher
Rentenversicherung und ergänzender Kapitalaltersvorsorge weiter zu
stärken und die staatlich subventionierten kapitalgedeckten
Ergänzungssysteme intelligenter zu regulieren. Zumindest die
Finanzkrisen der jüngsten Vergangenheit hätten gezeigt, dass unter
Sicherheitsaspekten - die in der Vergangenheit auch in Deutschland
propagierte - volle Kapitaldeckung wohl keine gute Idee war und ist.
Rürup setzte sich zudem kritisch mit der Diskussion um die sog.
"implizite Verschuldung" des Staates durch die Sozialversicherungen
auseinander. Das faktische Ausmaß dieser "impliziten Schuld" sei
entscheidend von der wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung
abhängig und könne allenfalls unter Verwendung zahlreicher Annahmen
abgeschätzt werden; entsprechende Berechnungen seien - so Rürup -
"stark annahmengetrieben".
Rürup wandte sich in diesem Zusammenhang auch dagegen, dass die
EU-Staaten - als Folge der Reform des Europäischen Stabilitäts- und
Wachstumspaktes - künftig alle "impliziten Verbindlichkeiten infolge
der Bevölkerungsalterung" in ihren Berichten an Brüssel darlegen
müssten. Dies kann nach seiner Einschätzung sogar fatal sein, wenn
dabei die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen
Sozialversicherungszweigen oder Wirkungszusammenhänge etwa der
Rentensysteme nicht beachtet würden.
Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund,
stellte in seiner Rede auf der Konferenz dar, dass die Deutsche
Rentenversicherung sich in der jüngsten Wirtschafts- und Finanzkrise
als verlässlicher und stabilisierender Faktor erwiesen habe. Durch
Reformen zukunftsfest gemacht sei die Sicherheit der gesetzlichen
Rente in der Finanzkrise zu keinem Zeitpunkt gefährdet gewesen. Ein
Großteil der Mittel der Rentenversicherung werde sofort nach der
Vereinnahmung wieder an die Rentner ausbezahlt. Deshalb würden
einbrechende Aktienkurse und Kapitalmarktkrisen die
Rentenversicherung nicht direkt berühren.
Die in der Krise erkennbar gewordene Zuverlässigkeit der
gesetzlichen Rentenversicherung habe die Akzeptanz der gesetzlichen
Rentenversicherung in der Bevölkerung steigen lassen. Es sei wichtig,
das Vertrauen der Menschen in die Alterssicherung insgesamt zu
stärken. Es leiste einen wichtigen Beitrag zur Leistungs- und
Sparbereitschaft - und damit zur wirtschaftlichen Entwicklung eines
Landes -, wenn die Menschen wüssten, dass sie sich auf die
gesetzliche wie auch auf die betriebliche und private Altersvorsorge
verlassen könnten.
Die IVSS-Konferenz fand statt vom 30. Mai bis 1. Juni 2012 und
wurde veranstaltet von der IVSS und der Deutschen Rentenversicherung
Bund. Die Tagung befasste sich unter anderem mit der Frage, wie
Altersarmut künftig vermieden werden kann und welche Bedeutung die
ökonomischen Rahmenbedingungen für die finanzielle Stabilität und
Nachhaltigkeit sozialer Sicherungssysteme haben.
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