(firmenpresse) - München, 05.06.2012 - Bei der Sanierung der Schiffe des Hannover Leasing Fonds Nr. 177 sind weitere Schwierigkeiten aufgetaucht. Bereits im Jahre 2009 wurde versucht, die erst Mitte 2007 in Betrieb genommenen Fondsschiffe MS Papenburg und MS Lauenburg zu sanieren. Nunmehr geriet die MS Lauenburg abermals in finanziell kritisches Fahrwasser, wie die Hannover Leasing in einem Schreiben kürzlich mitteilte. Auch für die MS Papenburg liegt nur für einen begrenzten Zeitraum eine gesicherte Zahlungsfähigkeit vor. Dies bedeutet, beide Schiffe benötigen Kapital, das wahrscheinlich abermals von den Anlegern geleistet werden soll. Ohne Kapitalzufuhr könnte im schlimmsten Fall sogar eine Insolvenz bevorstehen.
Anleger sind daher bei dieser Anlage vor Verlusten nicht gefeit. Trotzdem stehen die Betroffenen aber nicht chancenlos dar. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anleger die Kapitalanlage auf Beratung hin erworben haben und ihnen die Risiken nicht oder nicht vollständig veranschaulicht wurden. Die Geschädigten können dann versuchen, den ihnen entstandenen Schaden zu begrenzen, indem sie mögliche Ansprüche gegen die Anlageberater bzw. die Anlageberatungsgesellschaft oder die beratende Bank verfolgen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Schiffsfonds-Geschädigte vertritt. Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, z.B. über Verlustrisiken bis hin zu einem Totalverlust und über die fehlende bzw. eingeschränkte Handelbarkeit aufklären müssen. Eine Hinweispflicht auf die versteckten Provisionen (kick-backs) bejaht der Bundesgerichtshof grundsätzlich in den Fällen, in denen die Beratung von einem Mitarbeiter einer Bank durchgeführt wird.
Kommen die Berater den Hinweispflichten nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich bzw. die Institute, für die sie auftreten, nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages beanspruchen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage geltend machen.
Rechtsanwalt Kainz empfiehlt daher allen Betroffenen, die sich falsch beraten fühlen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstraße 21, 80538 München, Tel.: 089/552 999 50, Fax: 089/552 999 90, Email: kanzlei(at)cllb.de, web: www.cllb.de