PresseKat - Gewinnen mit dem Börsencrash - Jetzt Verluste realisieren und bis 2013 profitieren

Gewinnen mit dem Börsencrash - Jetzt Verluste realisieren und bis 2013 profitieren

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Die Turbulenzen an den Aktienbörsen haben viele Anleger schockiert. Doch man kann dem Börsencrash auch etwas Positives abgewinnen. Wer noch in diesem Jahr sein Depot bereinigt und Verluste realisiert, kann der Abgeltungssteuer ein Schnippchen schlagen.

(firmenpresse) - Altverluste aus privaten Veräußerungsgeschäften, also sogenannte Spekulationsverluste, die auf Grund von Verkäufen innerhalb der Jahresfrist entstanden sind, können Anleger für eine Übergangszeit bis 2013 mit Einkünften aus dem Verkauf von Kapitalanlagen – zum Beispiel Gewinnen aus Veräußerungen von Investmentfonds – verrechnen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerpflichtige derartige Verluste im Jahr ihrer Entstehung in seiner Steuererklärung in der Anlage SO angegeben hat und sie vom Finanzamt durch einen Verlustfeststellungsbescheid bestätigt wurden.

Angesichts der Einführung der Abgeltungssteuer erzielen Anleger gleich mehrere positive Effekte: Das realisierte Minus lässt sich beim Finanzamt deutlich besser absetzen als bisher und die erzielten Verkaufserlöse können noch vor dem Jahreswechsel in Fonds investiert werden, die auch weiterhin vom Bestandsschutz profitieren.

Diese Vorteile sollten sich Anleger jetzt noch sichern. Denn bis Ende 2008 nicht verbrauchte Verlustvorträge aus Spekulationsgeschäften mindern ab 2009 anfallende Erträge, die dann der Abgeltungssteuer unterliegen. Das ist noch bis Ende 2013 möglich. Anleger haben also fünf Jahre Zeit, durch jetzt anfallende Verluste die kommende Steuerlast zu reduzieren. Das gelingt grundsätzlich mit allen Papieren, die binnen Jahresfrist mit Verlust verkauft werden. Infrage kommen etwa abgestürzte Aktien oder Zertifikate, die kräftig im Minus stehen. Sofern 2008 nicht gleichzeitig hohe Spekulationsgewinne aus anderen Börsen- oder Immobiliengeschäften anfallen, stellt das Finanzamt dann einen Verlustvortrag fest.

Ab 2009 fällt dann Abgeltungssteuer auf Gewinne aus nach 2008 gekauften Fondsanteilen an. Hinzu kommen Erträge aus allen Finanzinnovationen unabhängig vom Kauftermin. Der Anleger lässt sich darüber zum Jahresende eine separate Steuerbescheinigung ausstellen. Die reicht er dann mit seiner Steuererklärung 2009 ein und bekommt die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer zurück, da das Finanzamt den zuvor konservierten Verlustvortrag reaktiviert und ihn von den Gewinnen abzieht. Werden sämtliche Gewinne hierdurch aufgezehrt, erhält er die komplette Abgeltungssteuer erstattet. Bei derartigen Optionen kann es sich lohnen, das Depot jetzt gründlich nach Titeln zu durchsuchen, die vor weniger als zwölf Monaten angeschafft wurden und rote Zahlen aufweisen. Ein Verkauf bereinigt den Bestand und bringt steuerliches Gestaltungspotenzial. Wer die Papiere trotzdem behalten möchte, kauft sie bis zum 31.12.2008 zurück. Für den Anleger ändert sich dann nichts – nur beim Fiskus wurde ein Verrechnungspolster aufgebaut.





Sollen die Gelder aus dem Verkauf der Verlustbringer hingegen neu investiert werden, bietet sich ein Tausch in Fonds an. Der Erlös aus dem Aktienverkauf fließt dann in Anteile an Aktien-, Misch- oder Dachfonds. Hier kann das Fondsmanagement weiterhin nach Belieben switchen, ohne das Abgeltungssteuer anfällt. Bei der Direktanlage klappt das nicht mehr. Jede falsche Anlageentscheidung, die ab 2009 revidiert werden muss, hebelt den Bestandsschutz aus.

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Datum: 20.11.2008 - 14:21 Uhr
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Freigabedatum: 20.11.2008

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