(ots) - Wer mit dem Auto die Fußball-Europameisterschaft
in Polen und der Ukraine besuchen möchte, sollte im Falle eines
Unfalls über die jeweils geltenden Bestimmungen informiert sein. Der
ADAC hat die wichtigsten Tipps und Informationen zusammengestellt.
Generell gilt nach einem Unfall: sofort anhalten, die Unfallstelle
sichern und gegebenenfalls Verletzten helfen. Außerdem sollten
unbedingt Kennzeichen, Name und Anschrift von Fahrer und Halter der
beteiligten Fahrzeuge sowie deren Haftpflichtversicherung und
Versicherungsnummer notiert werden. Gibt es Unfallzeugen, sollten
Autofahrer deren Namen und Anschrift notieren und die Unfallstelle
fotografieren. Darüber hinaus rät der Club, keine fremdsprachigen
Schriftstücke zu unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich ist.
Der Europäische Unfallbericht und eine Grüne Versicherungskarte mit
den Geltungsbereichen Polen und Ukraine sollten in jedem Fahrzeug
vorhanden sein.
Den mehrsprachigen Europäischen Unfallbericht (auch in polnischer
Sprache) gibt es in den ADAC Geschäftsstellen oder im ADAC
Online-Shop. Bei Personenschäden in Polen sind Rettung und Polizei
(unter 112) zu verständigen, die ein amtliches Protokoll erstellen.
Auch Sachschäden müssen polizeilich aufgenommen werden. Um das
beschädigte deutsche Fahrzeug besichtigen zu können, ist die
jeweilige polnische Versicherung zu verständigen.
Für eine Einreise in die Ukraine ist eine Kfz-Versicherung mit
Geltungsbereich Ukraine zwingend erforderlich. Bei der Grenzkontrolle
muss diese Versicherung nachgewiesen werden. Dies kann mit Hilfe der
Grünen Versicherungskarte (mit Eintrag des Länderkürzels "UA")
erbracht werden.
In der Ukraine ist jeder Verkehrsunfall der Polizei (unter 102
oder 112) zu melden. Die Unfallaufnahme erfolgt durch Beamte der
staatlichen Kraftfahrzeuginspektion. Ins Protokoll werden die
wichtigsten Angaben über das Unfallgeschehen aufgenommen. Die
Besichtigung des Unfallorts wird protokolliert und eine genaue Skizze
erstellt. Das Unfallprotokoll hat auch rechtliche Bedeutung, da darin
der Unfallverursacher, an den Schadenersatzansprüche zu richten sind,
genannt wird.
Pressekontakt:
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Katharina Bauer
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