Wegen steigender Kosten sollen u.a. Operationen an Hüfte und Knie eingedämmt werden. Seit 2003 habe es 18 % mehr Hüft- und 52 % mehr Knie-OPs gegeben. Angesichts dieser Zahlen scheint es nur schwer von der Hand zu weisen, dass die Behandlerseite neben medizinischen auch wirtschaftliche Interessen verfolgt. Dabei kann ein vorschneller Entschluss zur OP ernsthafte Konsequenzen haben.
(firmenpresse) - Wegen steigender Kosten sollen u.a. Operationen an Hüfte und Knie eingedämmt werden. Diese Mitteilung war am 03.05.2012 dem Online-Auftritt des Stern zu entnehmen ("Umstrittener Vorstoß der Regierung: Bahr will OPs für Senioren streichen"). Die Ankündigung erinnert an eine Äußerung des Chefs der Jungen Union Philipp Mißfelder im August 2003.
Dieser hatte kritisiert, dass "85-Jährige noch künstliche Hüftgelenke auf Kosten der Solidargemeinschaft bekommen." Dem Bericht des Stern zufolge implantieren Deutschlands Ärzte laut Bericht der Barmer GEK jährlich fast 400.000 neue Hüft- und Kniegelenke. Seit 2003 habe es 18 % mehr Hüft- und 52 % mehr Knie-OPs gegeben. Angesichts dieser Zahlen scheint es nur schwer von der Hand zu weisen, dass die Behandlerseite neben medizinischen auch wirtschaftliche Interessen verfolgt.
Einer im Mai 2012 veröffentlichten Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) zufolge steigt die Anzahl der Klinikleistungen seit Einführung sog. Fallpauschalen jährlich um durchschnittlich 3,1 %, wobei nicht einmal die Hälfte davon auf die demographischen Entwicklung zurückgeführt wird. Auch der Umstand, dass Chefärzte oftmals Boni für durchgeführte Operationen erhalten, dürfte sich auf deren Entscheidung für oder gegen eine Operation auswirken. Dabei kann ein vorschneller Entschluss zur OP ernsthafte Konsequenzen haben. In einem vom Landgericht (LG) Bochum entschiedenen Fall (6 O 368/07) war einer 75-jährigen ein neues Hüftgelenk eingesetzt worden. Im Rahmen der 3 Revisionseingriffe wurde der nervus femoralis geschädigt, was eine Teillähmung des rechten Beines zur Folge hatte. Das LG sprach ein Schmerzensgeld in Höhe von 30.000,00 € zu. In vielen Fällen stellt sich die Frage, ob eine OP indiziert war und ob nicht zunächst konservative Maßnahmen wie Krankengymnastik in Betracht kamen. Über Alternativen sowie Risiken und Erfolgschancen einer OP ist der Patient aufzuklären, was oft genug nur unzureichend geschieht.
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