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06.06.2012
Das Landgericht Freiburg hat der Solar-Fabrik AG (ISIN: DE0006614712)
in erster Instanz im Rechtsstreit zwischen der Solar-Fabrik AG und
einem ehemaligen Vorstandsmitglied eine Schadensersatzforderung
i.H.v. rund 1,6 Mio. EUR zuerkannt. Hintergrund war eine schuldhafte
Pflichtverletzung eines ehemaligen Vorstandsmitglieds, die zu einem
Schaden in entsprechender Höhe geführt hat. Die Pflichtverletzung
bestand darin, dass das ehemalige Vorstandsmitglied eine wesentliche
Information nicht rechtzeitig an die übrigen Vorstandsmitglieder
weiterleitete. Der Schaden besteht darin, dass die Solar-Fabrik in
2008 einer Tochtergesellschaft ein Darlehen gewährte, das sie bei
Kenntnis der Information nicht gewährt hätte. Aufgrund der später
eingetretenen Insolvenz dieser Tochtergesellschaft musste das
Darlehen abgeschrieben werden. Der insgesamt angefallene
Wertberichtigungsbedarf auf Forderungen bei dieser
Tochtergesellschaft in Höhe von umgerechnet rund 6,7 Mio. EUR wurde
in der Ad-hoc-Mitteilung der Solar-Fabrik vom 12.03.2009 mitgeteilt.
Der zuerkannte Betrag wird ergebniswirksam verbucht, sofern und
sobald das Urteil rechtskräftig wird.
Rückfragehinweis:
Investor Relations
Tel.: +49 (0)761-4000 0
E-Mail: investor(at)solar-fabrik.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Solar-Fabrik Aktiengesellschaft für Produktion und Vertrieb von solartechnischen Produkten
Munzinger Str. 10
D-79111 Freiburg
Telefon: +49(0)761 4000 0
FAX: +49(0)761 4000 199
Email: info(at)solar-fabrik.de
WWW: http://www.solar-fabrik.de
Branche: Alternativ-Energien
ISIN: DE0006614712
Indizes:
Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Düsseldorf, Stuttgart, Regulierter
Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch