(ots) - 0,5 Promille ist das Maß der Dinge
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club steht nicht gerade im Ruf,
Radfahrer in ihrer Freiheit zu beschränken. Umso bemerkenswerter ist
daher der Vorstoß des Lobby-Verbandes, eine niedrigere Promillegrenze
für Radler zu fordern. Doch hier endet das Lob für die
Pedalisten-Vereinigung schon. Schließlich strebt sie lediglich an,
die Grenze von 1,6 auf 1,1 Promille herabzusenken und den neuen
Warnwert ausschließlich mit einem Bußgeld zu verknüpfen. Mit
strafrechtlichen Konsequenzen sollen aus ADFC-Sicht Radfahrer weiter
erst von 1,6 Promille Alkohol im Blut an rechnen, also mit sieben
Punkten im Flensburger Verkehrsregister, einer Geldstrafe von einem
Nettomonatsgehalt oder aber einem Radfahrverbot.
Aber wie für Autofahrer muss für Radfahrer die 0,5-Promille-Grenze
gelten, und zwar strafrechtlich. Im Verkehr spielt es keine Rolle,
mit welchem Vehikel man unterwegs ist. Unverantwortlich versucht der
ADFC zu beschwichtigen: Radfahrer gefährdeten fast immer nur sich
selbst. Was hat ein Pkw-Fahrer denn davon, wenn ihm ein betrunkener
Radler unter den Wagen gerutscht und querschnittsgelähmt ist? Auch
der Autofahrer muss den Unfall psychisch verkraften.
Die Fakten sprechen ohnehin eine klare Sprache: Der Anteil der
Radfahrer, die unter Alkoholeinfluss einen Unfall hatten, ist auf 23
Prozent gestiegen. Der sonst so umtriebige Bundesverkehrsminister
Peter Ramsauer setzt auf die Vernunft. Das reicht nicht.
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