Der sicherheitsrelevante Verschleißbei Nutzfahrzeugen liegt jetzt im Fokus der Prüfer. Wer mit einer fehlenden oder beschädigten Ventilverlängerung zur Sicherheitsprüfung vorfährt, hat keine Chance auf die Zuteilung einer SP-Marke.
(firmenpresse) - Am 1. Juli 2012 tritt eine Änderung der Richtlinie zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen (SP) nach § 29 und Anlage VIII StVZO (SP-Richtlinie) in Kraft. Besonderes Augenmerk richten die Prüfer künftig auf den sicherheitsrelevanten Verschleiß bei Lkw, Zugmaschinen, Anhängern und Omnibussen. Ein eigener Prüfpunkt sind dabei die Ventilverlängerungen, die an Zwillingsrädern oder an Einzelrädern mit Radkappen zum Einsatz kommen. "Spediteure, Transporteure und Busunternehmer müssen sich darauf einstellen, dass die Prüfer fehlende oder beschädigte Verlängerungen als Mangel deklarieren. Dabei liegt es in der Logik der Sicherheitsprüfung, dass sie nicht zwischen geringen oder erheblichen Mängeln unterscheidet. Eine defekte Ventilverlängerung ist ab sofort ein Mangel, der die sofortige Zuteilung einer SP-Marke ausschließt ", weiß Tobias Glauch, Geschäftsführer der Glauch Produkt GmbH in Viersen.
In der Praxis führen Ventilverlängerungen häufig ein Mauerblümchendasein. Typische Mängel sind abgebrochene, undichte oder fehlende Verlängerungen. In diesen Fällen ist eine problemlose Luftdruckkontrolle oder Reifeninnendruckbefüllung nicht mehr möglich, weil das Prüfgerät nicht auf das defekte Bauteil aufgesetzt werden kann. Bei Zwillingsrädern muss dann für den Zugang zum Ventil des inneren Zwillings erst das äußere Rad abgenommen werden. Mit der defekten Ventilverlängerung schwinden häufig die Ambitionen von Fahrer und Mechaniker, den Luftdruck des inneren Zwillingsreifens zu prüfen. Diese Abstinenz kann fatale Folgen haben. Wird der Luftdruck beim inneren Zwilling vernachlässigt, muss der Reifen auf der Außenseite mehr Arbeit leisten. Überschreitet der Pneu bei hohem Fahrzeuggewicht seine Belastungsgrenzen, kann er platzen.
"Eine funktionierende Ventilverlängerung ist eine Frage der Fahrzeugsicherheit", berichtet Tobias Glauch, Hersteller der Air-Flexx Ventilverlängerungen. Allerdings stellt eine zuverlässige Verlängerung hohe Anforderungen an Material und Technik. Mit Air-Flexx hat die Glauch Produkt GmbH ein System entwickelt, das sich durch Robustheit und Flexibilität auszeichnet. Möglich macht das ein mehrschichtiger Aufbau, der Materialien wie Edelstahl und Hochleistungskunststoffe kombiniert. Die Verlängerung wird dadurch biegsam, bleibt dabei aber absolut bruchsicher. Zugleich wartet sie mit einer hohen Steifigkeit auf, die in den meisten Fällen einen Ventilhalter oder Haltebügel überflüssig macht. Ein Markenzeichen der Air-Flexx Ventilverlängerung ist der in das Luftrohr integrierte Ventilstift mit Edelstahlkern. Wird das Luftdruckgerät zum Prüfen oder Befüllen auf die Verlängerung aufgesetzt, drückt der Ventilstift auf den Ventileinsatz des Ventils in der Felge. Der Weg ins Innere des Reifens ist frei, die Luft kann einströmen. Wird das Prüfgerät wieder abgesetzt, entfällt auch der Druck auf den Ventilstift. Die Verlängerung wechselt dann in den drucklosen Modus, gleichzeitig verschließt der Ventileinsatz wieder das Ventil in der Felge.
Die 1999 gegründete Glauch Produkt GmbH ist auf die Entwicklung und Herstellung von Ventilverlängerungen spezialisiert. Hergestellt werden die Air-Flexx Ventilverlängerungen in einer Produktionsstätte in Rheinland-Pfalz. Air-Flexx Ventilverlängerungen sind für Nutzfahrzeuge aller Klassen erhältlich. In Frage kommen Sattel- und Hängerzüge, Autotransporter, Entsorgungs- und Kommunalfahrzeuge, Kipper und Kleintransporter. Auch Reisebusse und Linienbusse sowie Wohnmobile lassen sich mit den Verlängerungen ausstatten.
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