(ots) - Am 15. Juli ist es wieder soweit. Die
Studienplatz-Bewerbungsfristen enden. Viele Abiturienten wissen
bereits jetzt, dass Sie einen der begehrten Studienplätze in Medizin,
Zahnmedin und Psychologie nicht erhalten werden. Denn von Jahr zu
Jahr steigen Numerus clausus (NC) und Wartezeit immer weiter an.
Seit über 30 Jahren klagen sich abgelehnte Studienplatzbewerber
erfolgreich in ihr Wunschfach ein. Jedoch hat sich das Verfahren in
den letzten Jahren geändert. Insbesondere frühe Fristen für die
ersten Schritte der Studienplatzklage führen dazu, dass viele
Abiturienten sich erst zu spät auf den Weg zum Anwalt machen. Geklagt
wird nämlich nicht - wie viele denken - gegen den Ablehnungsbescheid,
sondern auf "versteckte" Studienplätze. Für zahlreiche Hochschulen
laufen diese Fristen dann gleichzeitig mit der "normalen"
Bewerbungsfrist, also bereits am 15. Juli ab.
Nur wer also rechtzeitig bis 15. Juli die ersten Schritte seiner
Einklage plant, hat im Studienplatz-Wettlauf des Wintersemesters
2012/13 seine Klagechancen optimal genutzt.
"Die Erfolgsaussichten der Studienplatzklage sind bei richtiger
Strategie auch in den Hochschulstart-Fächern Human- und Zahnmedizin
durchaus gut. In mehreren tausend Verfahren in den vergangenen Jahren
habe ich für meine Mandanten - je nach Studienfach und Anzahl der
verklagten Hochschulen - eine Vielzahl von Studienplätzen erfolgreich
eingeklagt", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg.
Die eingeklagten Studienplätze werden dann nicht zwischen allen
Bewerbern, sondern nur zwischen den erfolgreichen Studienplatzklägern
vergeben - in den meisten Fällen spielt die Abiturnote dann sogar gar
keine Rolle mehr. "Insbesondere in Medizin, Zahnmedizin und
Psychologie stellt die Studienplatzklage eine zusätzliche Chance dar,
um nicht jahrelang warten zu müssen", sagt Rechtsanwalt Naumann zu
Grünberg.
Kostenfreie Info-Blätter und weitere Informationen zu Chancen,
Kosten und Dauer einer Studienplatzklage sind auf der Internet-Seite
www.uni-recht.de abrufbar.
Pressekontakt:
Dennis Hillemann, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Naumann zu Grünberg Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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Naumann zu Grünberg - Rechtsanwälte | Fachanwälte ist
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Erfahrung in über 8.000 Studienplatzklagen, insbesondere in Medizin
und Zahnmedizin.
Die Kanzlei vertritt Abiturienten und deren Eltern bundesweit aus
allen Teilen Deutschlands.
Über Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg ist als bekannten
Studienplatzklage-Anwalt bereits in den Tagesthemen sowie in Focus,
Spiegel, Berliner Morgenpost, Kölner Express und zahlreichen anderen
Medien berichtet worden.