(ots) - Offlinezeiten sind wichtig für das seelische und
körperliche Wohlbefinden. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und
Unfallkassen vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über
Handy-Stress am Feierabend hin. Das gilt im Übrigen nicht nur für die
Freizeit, sondern auch für die Arbeit, wenn komplexe Aufgaben erfüllt
werden müssen. Häufige Unterbrechungen beeinträchtigen sowohl die
Arbeitszufriedenheit als auch die Produktivität.
"Ohne Ruheinseln im Alltag sind weder gute Leistungen noch
Erholung möglich", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv.
Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung
(DGUV). Die Frage der Erreichbarkeit und die Vielzahl der
Kommunikationskanäle seien hier zweifellos eine Herausforderung, der
sich Unternehmen und Beschäftigte stellen müssten. "Unternehmen
sollten deutlich machen, dass die gesetzlichen und betrieblichen
Bestimmungen zur Dauer der Arbeitszeit sowie zu den Ruhe- und
Pausenzeiten einzuhalten sind." Sinnvolle und eindeutige Regelungen
zur Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit helfen deutlich zu machen,
dass Beschäftigte nicht unter Druck geraten, ständig erreichbar zu
sein.
Dabei geht es nicht nur darum, Erholungszeiten für die
Regeneration und damit langfristig die Gesundheit zu erhalten.
"Phasen ohne Störungen sind gerade auch bei der Arbeit wichtig. Wer
sich nicht ausreichend auf seine Aufgaben konzentrieren kann, bei dem
leiden Produktivität und Arbeitszufriedenheit." Innerbetriebliche
Vereinbarungen zur Kommunikation seien daher auch für die Arbeitszeit
von Vorteil.
Im Ãœbrigen sei nicht nur der Arbeitgeber bei der Vermeidung von
Kommunikationsstress gefordert, so Eichendorf. "Wer im Büro arbeitet,
hat heute neben dem Diensttelefon und dienstlichen E-Mailpostfach
häufig noch ein privates Handy dabei. Möglicherweise ein Smartphone,
auf dem er in sozialen Medien unterwegs ist." Es liege auch in der
Verantwortung jedes Einzelnen, abzuschalten und sich gezielt einer
Aufgabe zuzuwenden.
Ob neue gesetzliche Regelungen eine Verbesserung bringen,
bezweifelt Eichendorf. "Die Erfahrung zeigt, dass starre Regelungen
in der Praxis ignoriert werden, wenn sie zu wenig Raum für
individuelle Lösungen lassen." Kundendienstmitarbeiter oder
Mitglieder von internationalen Teams brauchen zum Beispiel andere
Regelungen als Beschäftigte mit festen Arbeitszeiten von Montag bis
Freitag. Die gesetzliche Unfallversicherung setze daher im
Arbeitsschutz schon seit einiger Zeit auf flexible Lösungen, zum
Beispiel im Rahmen der DGUV Vorschrift 2, die die betriebsärztliche
und sicherheitstechnische Betreuung regele.
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