Der Schutz der Hausratversicherung ist unverzichtbar, wenn es um die existenzielle Sicherheit im Schadensfall geht.
(firmenpresse) - Die meisten Haushalte in Deutschland verfügen bereits über eine Hausratversicherung. Dieses gilt sowohl für Eigentümer von Haus oder Wohnung als auch für Mieter. Die Hausratversicherung leistet bei Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus. Der komplette Hausrat ist versichert, also Möbel, Einrichtungsgegenstände, Kleidung, Nahrung usw. Die Erstattung im Schadensfall erfolgt immer zum Wiederbeschaffungswert, nicht nur in der eigenen Wohnung, sondern auch im Urlaub, also im Hotel und in der Ferienwohnung.
Der Versicherungswert der Hausratversicherung ist die Grundlage für die Entschädigungsberechnung. Er ist also der Wiederbeschaffungswert für beschädigte Sachen in gleicher Art und gleicher Güte. Wenn also durch einen Zimmerbrand das Wohnzimmer neu eingerichtet werden muss, so geschieht das zum Wiederbeschaffungswert der zerstörten Möbel und Einrichtungsgegenstände, unabhängig davon, ob dieser höher ist als vor einigen Jahren.
Als Basis für die Versicherungssumme wird die Fläche der Wohnung zugrunde gelegt. Hier vereinbaren die Versicherer standardgemäß eine Versicherungssumme von 650 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Damit ist der Hausrat im normalen Rahmen in der Hausratversicherung abgedeckt. Wem das zu viel sein sollte, muss dabei auf zwei Dinge achten: Zum einen sollte man seinen Blick mal durch alle Räume und Schränke schweifen lassen. Da kommt schon einiges an Wert zusammen. Diesen gilt es, bei einem größeren Schaden auch komplett zu ersetzen.
Wer dennoch eine niedrige Versicherungssumme beanspruchen möchte, muss das klar mit der Hausratversicherung regeln. Wenn die Versicherungssumme zu niedrig gewählt wurde, besteht im Schadensfall Unterversicherung. Die Differenz zur regulären Versicherungssumme wird dann im Schadensfall noch einmal zum Abzug gebracht. So kann es sein, dass plötzlich nur noch die Hälfte der benötigten Mittel aus der Hausratversicherung zur Verfügung stehen.
Beim Wohnungswechsel sind bei der Hausratversicherung wichtige Dinge zu beachten. Grundsätzlich ist der Wechsel der Wohnung spätestens mit dem Einzug der Hausratversicherung unter Angabe der neuen Wohnfläche mitzuteilen. Im Regelfall dauert ein Übergang mehrere Wochen, bedingt durch Renovierung und Umzug selber. Dafür besteht beim Übergang ein genereller Versicherungsschutz für die beiden Wohnungen für einen Zeitraum von zwei Monaten.
Bei der Aufgabe einer gemeinsamen ehelichen Wohnung muss der verbleibende Wohnungsinhaber eine neue Hausratversicherung abschließen, sofern er selber nicht Versicherungsnehmer war. Die bestehende Hausratversicherung geht auf den ausgezogenen Versicherungsnehmer über, er muss dafür dann Sorge tragen, dass seine Versicherung seinem zukünftigen Domizil angepasst wird.
Wenn beim Bezug einer gemeinsamen Wohnung aus den vorherigen Wohnverhältnissen schon zwei Hausratversicherungen bestehen, so kann die jüngere von den beiden gekündigt werden. Die bestehende Hausratversicherung muss aber unbedingt auf die neue Wohnsituation abgestimmt werden.
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