(ots) - Weniger Arbeitsunfälle, mehr
Mitgliedsunternehmen mit mehr Beschäftigten und einer höheren
Lohnsumme sowie die Senkung des durchschnittlichen Mitgliedsbeitrags:
Diese Bilanz zieht die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro
Medienerzeugnisse (BG ETEM) anlässlich ihrer Vertreterversammlung am
14. Juni 2012 in Berlin für das Jahr 2011.
Weniger Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg zu ihr
Die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank im Jahr 2011
auf rund 61.000 Unfälle. Das entspricht einer Unfallhäufigkeit von
16,1 Unfällen je 1.000 Beschäftigten und einem Rückgang von rund
sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Auch der Arbeitsweg wurde sicherer: 2011 ereigneten sich zwischen
Wohnung und Arbeitsplatz rund 13.000 Unfälle oder 3,5 Unfälle je
1.000 Beschäftigten. Gegenüber dem Vorjahr sank die Unfallhäufigkeit
auf dem Arbeitsweg damit um 15 Prozent.
In beiden Bereichen des Unfallgeschehens kam das Wetter den
Präventionsanstrengungen von Unternehmen und BG ETEM zu Hilfe: Durch
den milden Winter ereigneten sich weniger Unfälle durch Schnee- und
Eisglätte bei Dienstwegen oder auf dem Arbeitsweg. Besonders die
Zeitungszusteller profitierten von den in weiten Landesteilen
schneefreien Wintermonaten.
Allerdings starben 42 Beschäftigte auf dem Arbeitsweg durch einen
Verkehrsunfall, eine Zunahme um 11 Prozent im Vergleich zu 2010. Am
Arbeitsplatz selbst kam es zu 33 tödlichen Unfällen, einer weniger
als im Jahr 2010.
Rund 5.500 Mal wurde im Jahr 2011 der BG ETEM der Verdacht auf
eine Berufskrankheit angezeigt. Am häufigsten wurden Hauterkrankungen
(ca. 1.800 Verdachtsanzeigen) und Lärmschwerhörigkeiten (ca.1.200
Verdachtsanzeigen) gemeldet. Rund 1.000 Verdachtsanzeigen gehen auf
den Kontakt mit Asbestfasern zurück.
Im Jahr 2011 wurde über rund 5.300 Anzeigen auf Verdacht einer
Berufskrankheit entschieden. Davon bestätigte sich in knapp 2.500
Fällen der Verdacht auf eine berufliche Verursachung. Für die
Anerkennung als Berufskrankheit hat der Gesetzgeber bei vielen
Erkrankungsformen spezielle Voraussetzungen definiert, so kann eine
Hauterkrankung etwa nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden,
wenn die schädigende Arbeit aufgegeben wird. Bei frühzeitiger
Erkennung ist es aber oftmals möglich, durch geeignete
Hautschutzmaßnahmen den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten.
Deshalb wurden nur etwa 1.200 Erkrankungen als Berufskrankheit
anerkannt.
Stabile Finanzen
Die Kosten für die medizinische Betreuung und die Entschädigung
von Unfällen und Berufskrankheiten stiegen für das Jahr 2011 leicht
um ein Prozent auf 778 Millionen Euro. Die Summe beinhaltet
insbesondere die Kosten für die ambulante und stationäre
Heilbehandlung, Renten sowie Lohnersatzleistungen. Sie macht rund 59
Prozent der Gesamtausgaben in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro aus.
In die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsunternehmen wurden 96,7 Millionen Euro investiert. Der
Anteil der Verwaltungskosten liegt bei 6,8 Prozent.
Höhere Lohnsumme - geringer Durchschnittsbeitrag
Finanziert werden die Ausgaben allein durch die Arbeitgeber, da
die Berufsgenossenschaft deren Haftpflicht für die gesundheitlichen
Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten übernimmt. Die
Ausgaben werden dabei aufgrund einer Risikoklasse und der Lohnsumme
des Unternehmens umgelegt. Die Lohnsumme aller rund 211.000
Mitgliedsunternehmen hat im Jahr 2011 erstmals die
110-Milliarden-Marke überschritten. Diese Lohnsumme verteilt sich auf
3,8 Millionen Be-schäftigte in den Mitgliedsbetrieben. Im Vergleich
zum Vorjahr stieg die Anzahl der Mitgliedsbetriebe um ein Prozent,
die der Versicherten um vier Prozent und die Lohnsumme um fünf
Prozent.
Aufgrund der vergleichsweise günstigen Kostenentwicklung und der
höheren Lohnsumme können die Mitgliedsbetriebe bei ihrem finanziellen
Beitrag entlastet werden: Für die Mitgliedsbetriebe der
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG
ETEM) sinkt der Durchschnittsbeitrag für die BG-Eigenumlage von 0,916
auf aktuell 0,910 Euro je 100 Euro ihrer Lohnsumme. Das ist ein
Rückgang um ein Prozent.
"Aus der Fusion zur BG ETEM vor zwei Jahren ist eine starke
Solidargemeinschaft entstanden", bewertet Olaf Petermann,
Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM, die aktuellen
Kennzahlen. "In dieser Solidargemeinschaft", so Petermann, "können
die Kosten der Unfallversicherung heute und in Zukunft auf kräftige
Schultern verteilt werden."
Präventionsanreize
In ihrer Sitzung beschloss die Vertretersammlung auch eine
Vereinheitlichung des Beitragsausgleichsverfahrens. Mit diesem
Verfahren werden Betriebe mit niedriger Unfallbelastung belohnt. Sie
erhalten einen Nachlass auf den zu zahlenden Mitgliedsbeitrag.
Aufgrund der Fusion von vier früher eigenständigen
Berufsgenossenschaften zur BG ETEM zum 1. Januar 2010 existieren für
die verschiedenen Branchenschwerpunkte in der BG ETEM noch
unterschiedliche Berechnungsverfahren. Diese werden nach dem
Beschluss der Selbstverwaltung ab 2013 für die Unternehmen wirksam.
"Durch einen guten Arbeitsschutz können Unternehmen bis zu 18 Prozent
ihres Mitgliedsbeitrages einsparen", erläutert Petermann und weist
außerdem auf die Reduzierung von Ausfallzeiten und Betriebsstörungen
hin.
Hintergrund Vertreterversammlung
Die Vertreterversammlung ist das höchste Selbstverwaltungsgremium
der Berufsgenossenschaft. Sie besteht aus jeweils 30 Vertreterinnen
und Vertretern von Arbeitgebern und Beschäftigten aus der Energie-
und Wasserwirtschaft, der Textil- und Bekleidungsindustrie, dem
Elektrohandwerk und der Elektroindustrie sowie der Druck- und
Medienindustrie. Besonders im Blick der Selbstverwaltung sind
Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, ihre finanziellen Auswirkungen
sowie Maßnahmen, um die Arbeit noch sicherer zu machen.
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