(ots) - Die Verhandlungsdelegationen des Europäischen
Parlaments, der dänischen Ratspräsidentschaft und der Europäischen
Kommission haben sich heute auf eine neue Energieeffizienzrichtlinie
geeinigt. Die Einigung sieht im Kern vor, dass die Steigerung der
Energieeffizienz um 20 Prozent bis 2020 weiterhin nicht verbindlich
ist, dafür werden aber im Gegenzug verbindliche Maßnahmen wie die
Etablierung von Energieeffizienzverpflichtungssystemen oder dem
verstärkten Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung festgelegt. "Wir
begrüßen, dass sich die Delegationen nach zähen Verhandlungen auf
einen Text einigen konnten, der die Energieeffizienz maßgeblich
steigern soll. Allerdings werten wir die damit verbundenen Maßnahmen
aus Sicht der kommunalen Unternehmen als durchwachsenes Ergebnis."
Strittig war bis zuletzt die Ausgestaltung der vom VKU kritisch
gesehen Energieeffizienzverpflichtungssysteme, nach der
Energieversorger über Effizienzmaßnahmen Energieeinsparungen bei
ihren Endkunden erzielen müssen. Der nun erzielte Kompromiss sieht
vor, dass die Einsparungen im Durchschnitt 1,5 Prozent pro Jahr
betragen sollen, in den einzelnen Jahren aber unterschiedlich hoch
sein können. Mitgliedsstaaten ist es darüber hinaus möglich,
Flexibilisierungsmaßnahmen in die Anrechnung des
Energieeffizienzziels aufzunehmen. "Allerdings geht das unserer
Meinung nach nicht weit genug, weil die Flexibilisierungsmaßnahmen
gedeckelt wurden. Hier hat man eine Chance vertan, den
Mitgliedsstaaten genügend Freiraum bei der Erreichung des
EU-Effizienzziels zu geben."
Im Gegensatz zu dem durchwachsenen Ergebnis bei den
Verpflichtungssystemen begrüßt der VKU die weitere Stärkung der KWK,
die "in der neuen Richtlinie eine Einspeisepriorität unter Beachtung
der Netzstabilität erhalten soll", so Reck. "Auch unsere Forderung,
dass beim Neubau oder bei der Modernisierung von Kraftwerken und
Industrieanlagen mit einer thermischen Gesamtnennleistung von mehr
als 20 Megawatt im Rahmen einer Kosten-Nutzen-Analyse ermittelt
werden, wurde in den Kompromiss mit aufgenommen." Als einen weiteren
Erfolg wertet Reck, dass sich die Renovierungspflicht für öffentliche
Gebäude nicht mehr auf öffentliche kommunale Gebäude bezieht: "Mit
dieser Regelung wären kommunalwirtschaftliche Unternehmen,
insbesondere Energieversorgungsunternehmen die mit ihren
Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen,
benachteiligt gewesen."
Im nächsten Schritt muss der erzielte Kompromiss noch vom
Energieministerrat und vom Europäischen Parlament verabschiedet
werden. Nach Inkrafttreten der Richtlinie haben die Mitgliedsstaaten
voraussichtlich 18 Monate Zeit, die Richtlinie in nationales Recht
umzusetzen. Reck abschließend: "Wir appellieren daher an den
deutschen Gesetzgeber, die neuen Vorgaben möglichst unbürokratisch
umzusetzen."
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt über 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit 236.000 Beschäftigten
wurden 2009 Umsatzerlöse von rund 94 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 67,7 Prozent in der Erdgas-, 76,3 Prozent in der
Trinkwasser-, 58,2 Prozent in der Wärmeversorgung und 12,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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