(ots) - Die Umsetzung des Europäischen Fiskalpaktes ist
richtig, erfordert aber nach Auffassung des Deutschen Städte- und
Gemeindebundes ein kommunales Entlastungsprogramm, andernfalls wird
Deutschland die Kriterien nicht einhalten können. Der Fiskalpakt
begrenzt die Staatsverschuldung von Bund, Ländern und Gemeinden auf
ca. 14 Mrd. Euro proJahr. "Trotz guten Wirtschaftswachstums haben
sich allein die Kassenkredite der Kommunen im letzten Jahr um fast 6
Mrd. Euro auf 45 Mrd. Euro erhöht. Damit würden schon fast 50 Prozent
des Verschuldenvolumens von den Kommunen nur mit den Kassenkrediten
ausgeschöpft. Handlungsspielräume für zusätzliche Investitionen des
Staates z.B. für große Infrastrukturprojekte würden stark
eingeschränkt", sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg
heute in Berlin.
Trotz gut entwickelter Gewerbesteuer haben die Kommunen im letzten
Jahr mit einem Defizit von ca. 3 Mrd. Euro abschließen müssen. Daran
wird deutlich, dass die vom Fiskalpakt geforderte Konsolidierung von
den Städten und Gemeinden aus eigener Kraft nicht geleistet werden
kann. Dies liegt insbesondere an den nach wie vor weiter steigenden
Sozialausgaben, die auch 2011 über 43 Mrd. Euro ausgemacht haben.
Deswegen ist es der richtige Ansatz, die Umsetzung des Fiskalpaktes
davon abhängig zu machen, dass die Kommunen von den Kosten der
Eingliederungshilfe in Höhe von 13,9 Mrd. Euro pro Jahr entlastet
werden. Das ist auch deshalb gerechtfertigt, weil die
Eingliederungshilfe für Behinderte durch Bundesgesetz vorgeben ist
und die einzelne Stadt keinen Einfluss darauf nehmen kann, es sich
vielmehr um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe handelt.
Bund, Länder und Kommunen sollten einen Entlastungspakt schließen.
Darin sollten zum einen die Entastung von der Eingliederungshilfe
geregelt werden. Zusätzlich brauchen wir ein Programm um den
bedenklichen Investitionsstau bei der kommunalen Infrastruktur
aufzulösen und u.a. im Sinne des Klimaschutzes die energetische
Sanierung der öffentlichen Gebäude voranzutreiben.
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