(ots) -
- Durch Biosimilars, die Folgeprodukte patentfrei gewordener
Biopharmazeutika, kann das deutsche Gesundheitssystem bis 2020
rund 12 Mrd. Euro einsparen. Voraussetzung hierfür ist eine
schnelle Marktdurchdringung mit Biosimilars.
- Die Vereinbarung von Mindestverordnungsquoten durch die
Selbstverwaltung könnte dabei helfen, den Weg für Biosimilars
frei zu machen.
- Doch obwohl bereits drei Biosimilar-Wirkstoffe auf dem Markt
sind, wurden 2012 von der Selbstverwaltung zum wiederholten Male
nur für einen einzigen Biosimilar-Wirkstoff
(Epoetin) Mindestverordnungsquoten vereinbart.
Biosimilars sind Hoffnungsträger der modernen Medizin. Denn nur
Biosimilars können dafür sorgen, dass auch in diesem Segment der
Arzneimittelversorgung Preiswettbewerb stattfindet. Auf bis zu 11,7
Mrd. Euro hat das Berliner IGES-Institut kürzlich das
Einsparpotenzial durch diese High-Tech-Medikamente allein für
Deutschland beziffert - falls Ärzte Biosimilars immer dann verordnen,
wenn dies medizinisch möglich ist und keine Marktbarrieren in
Deutschland bestehen.
Mindestverordnungsquoten sind ein probates Mittel, für die GKV das
bestmögliche Einsparpotenzial aus Biosimilars zu erschließen.
Verordnungsquoten entlasten die GKV ganz ohne zusätzliche Kosten.
Auch aus diesem Grund sollte der Gesetzgeber jetzt klarstellen, dass
Mindestverordnungsquoten für alle biosimilarfähigen Wirkstoffe
vereinbart werden müssen.
Seit einigen Jahren sind bereits Biosimilars für drei Wirkstoffe
auf dem Markt, trotzdem wurden diese Quoten auch im Jahr 2012 erneut
nur für einen Wirkstoff (Epoetin) umgesetzt. Dementsprechend gering
sind die Biosimilar-Verordnungen bei den anderen beiden Wirkstoffen.
Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung von Quoten für alle
Biosimilar-Märkte kann helfen, dieses Problem zu lösen. Die Zeit
drängt: In den nächsten Jahren laufen zahlreiche Patente für teure
Biopharmazeutika aus. Damit wird es auch viele weitere neue
Biosimilars geben. Will das Gesundheitssystem von den dadurch
möglichen Einsparungen optimal profitieren, gibt es zu
Mindestverordnungsquoten für Biosimilars keine Alternative.
http://progenerika.de/de/publik/zahl/2012-06.html
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