PresseKat - "Mehrwert schaffen" - Minijobs umwandeln

"Mehrwert schaffen" - Minijobs umwandeln

ID: 661391

(ots) - Jobcenter verstärken Bemühungen, Minijobs von
Hartz IV-Empfängern in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
umzuwandeln // Pilotprojekt in Nordrhein-Westfalen soll bundesweit
Schule machen

Die steigende Zahl an Minijobs zeigt, dass ein immer größeres
Arbeitsvolumen in dieser Beschäftigungsform geleistet wird. Gerade
für Geringqualifizierte oder Langzeitarbeitslose ist der Minijob ein
Einstieg in den Arbeitsmarkt, er darf sich aber nicht zur "Sackgasse"
entwickeln. Minijobber kehren häufiger in Arbeitslosigkeit zurück
oder entwachsen aufgrund des geringen Verdienstes gar nicht erst der
Hilfebedürftigkeit. In einem Pilotprojekt werben ausgewählte
Jobcenter in Nordrhein-Westfalen bei Unternehmen und Beschäftigten
dafür, Minijobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
umzuwandeln. Unter dem Motto "Mehrwert schaffen" sollen auf der einen
Seite Hartz IV-Bezieher in existenzsichernde Beschäftigung gebracht
werden und auf der anderen Seite Betriebe eingearbeitete und hoch
motivierte Beschäftigte langfristig an ihr Unternehmen binden. Eine
Win-Win-Situation, die gleichzeitig die Sozialkassen von Städten und
Gemeinden und die Steuerzahler entlastet.

Dass das Projekt zukunftsfähig ist, davon konnten sich heute
Heinrich Alt, Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA),
und Otto Kentzler, Präsident des Zentralverbands des Deutschen
Handwerks (ZDH), im Beisein von Guntram Schneider, Arbeitsminister
von Nordrhein-Westfalen, in Dortmund überzeugen. Speziell geschulte
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sprechen gezielt Minijobber und
Unternehmen an und werben dafür, Minijobs in Teilzeit- oder
Vollzeitbeschäftigung umzuwandeln. Und das sehr erfolgreich.
Monatlich werden mit Hilfe der Jobcenter Dortmund, Unna, Bielefeld
und Duisburg aus insgesamt rund 150 Minijobs




sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen. Dieses Beispiel soll
bundesweit Schule machen.

Heinrich Alt: "Es geht nicht darum, Minijobs schlecht zu machen.
Minijobs sind ein fester Bestandteil des Arbeitsmarktes. Für
Unternehmen ist es wichtig, flexibel zu sein. Für Menschen, die lange
Zeit außerhalb der Arbeitsgesellschaft standen, können Minijobs der
erste Schritt sein, um wieder Teil der Arbeitswelt zu werden. Es darf
sich aber kein dauerhaftes Erwerbsprinzip daraus entwickeln, denn
Minijob heißt auch Minirente. Auch vor dem Hintergrund fehlender
Fachkräfte müssen sich Minijobs stärker zu einem Bestandteil eines
längerfristigen beruflichen Integrationsprozesses entwickeln. Die
Jobcenter können hier als Brückenbauer unterstützen. Ich bin sicher,
wenn betriebliche Arbeitsorganisation und Arbeitsabläufe weiter
entwickelt werden, erreichen wir eine stärkere Durchlässigkeit von
Minijobs hin zu anschließender sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung."

Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider
ergänzt: "Viele Minijobber sind auf aufstockende Geldleistungen aus
dem Arbeitslosengeld II angewiesen, weil sie mit dem Minijob allein
kein existenzsicherndes Einkommen haben. Das ist nicht nur für die
betroffenen Menschen ein Problem, sondern auch für die öffentlichen
Haushalte, speziell für die Kommunen. Deshalb unterstützt das Land
Nordrhein-Westfalen die am Projekt beteiligten Jobcenter mit einem
EU-kofinanzierten Evaluationsprojekt. Dadurch erhalten wir
wissenschaftlich fundierte Informationen darüber, wie Jobcenter die
Umwandlung von Minijobs in sozialversicherungspflichtige
Beschäftigung am besten fördern können. Von diesen Erfahrungen sollen
dann alle Jobcenter profitieren."

Handwerkspräsident Otto Kentzler: Auch Otto Kentzler unterstützt
die Initiative: "Minijobber sind für ihren Arbeitgeber erste
Ansprechpartner bei der Besetzung von regulären Arbeitsplätzen. Sie
haben sich im Betrieb bewähren können, sind bei Kolleginnen und
Kollegen ebenso bekannt, wie bei den Kunden. Die Arbeitgeber im
Handwerk und die Minijobber brauchen bei der Umwandlung Unterstützung
und Beratung. Hürden für den Aufstieg in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gilt es, aus dem Weg zu
räumen."

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.



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Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
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Datum: 18.06.2012 - 11:00 Uhr
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