PresseKat - Leistungsfähig trotz Ramadan: Worauf Arbeitnehmer und Betriebe achten sollten - 30-tägige Fastenze

Leistungsfähig trotz Ramadan: Worauf Arbeitnehmer und Betriebe achten sollten - 30-tägige Fastenzeit für Muslime beginnt am 20. Juli

ID: 663131

(ots) - Beschäftigte, die in diesem Jahr während des
Ramadans fasten wollen, sollten sich im Vorfeld von ihrem
Betriebsarzt beraten lassen. Darauf weist die Initiative Gesundheit
und Arbeit (iga) anlässlich des Ramadans hin - die 30-tägige
Fastenzeit beginnt am 20. Juli. Gerade bei schwerer körperlicher
Arbeit und großer Hitze kann der Verzicht auf Trinken und Essen zu
gesundheitlichen Problemen wie Dehydrierung, Kreislaufproblemen,
Erschöpfung und zu erhöhter Unfallgefahr aufgrund von
Konzentrationsstörungen führen. Mit dem Betriebsarzt sollte daher
besprochen werden, wie sich das Fasten und die Arbeit vereinbaren
lassen. Auch wer wegen einer chronischen Erkrankung Medikamente
einnimmt, sollte mit seinem behandelnden Arzt sprechen, bevor er die
Einnahme aussetzt oder die Zeiten der Einnahme verändert. Der Ramadan
ist Teil der muslimischen Glaubenspraxis für Sunniten und Schiiten.
Während des Ramadans verzichten Gläubige tagsüber sowohl auf das
Essen als auch auf das Trinken. Gegessen wird nur nach Einbruch der
Dunkelheit. Das stellt im Hochsommer mit seinen hohen Temperaturen
und seinen langen Tagen (in Deutschland bis zu 17 Stunden) eine
besondere Herausforderung dar. Allerdings stellt sich der Körper
meist innerhalb von wenigen Tagen auf die veränderten Gewohnheiten
ein.

Da der Körper im Islam ein hohes Gut ist und man
verantwortungsbewusst mit ihm umgehen soll, sind auch Ausnahmen vom
Fasten gestattet. Eine Lösung ist, das Fasten an Wochenenden oder zu
einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, wenn beispielsweise mangelnde
Konzentration bei der Arbeit ein hohes Sicherheitsrisiko darstellt.
Auch die Unternehmen selbst haben die Möglichkeit, aktiv zu werden.
So können Betriebe mit vielen fastenden Beschäftigten Wunschschichten
anbieten, angepasste Pausenzeiten und eine gemeinsame Urlaubsplanung




realisieren. Die Aktivitäten sollten dabei zusammen mit den
Betroffenen - den Beschäftigten mit und ohne Migrationshintergrund -
geplant werden, damit die Belange des Unternehmens und der
Mitarbeiter berücksichtigt sind. Diese Regelungen sollten dann für
die gesamte Belegschaft gelten, um das gegenseitige Verständnis und
die Wertschätzung zu fördern.

Broschüre "Gesund arbeiten während des Ramadans" Die Broschüre
stellt auf zwölf Seiten Hintergrundinformationen und Tipps für
Führungskräfte und Präventionsexperten zusammen. Download unter www.i
ga-info.de/veroeffentlichungen/einzelveroeffentlichung.html#c1327

Ergänzende Zahlen aus der Studie "Muslimisches Leben in
Deutschland" des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge: In
Deutschland leben derzeit etwa vier Millionen Muslime. Etwa drei
Viertel der Muslime zwischen 15 und 65 Jahren sind erwerbstätig oder
befinden sich in einer Ausbildung. Rund 57 Prozent aller Muslime
folgen den Regeln des Ramadans uneingeschränkt, weitere 20 Prozent
teilweise.

Initiative Gesundheit und Arbeit

In der Initiative Gesundheit und Arbeit (iga) kooperieren
gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung. Ziel der Initiative ist
es, arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren durch Arbeitsschutz und
betriebliche Gesundheitsförderung vorzubeugen. Getragen wird iga von
der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, dem Verband der
Ersatzkassen e.V. (vdek), dem AOK-Bundesverband und dem BKK
Bundesverband. www.iga-info.de



Pressekontakt:
Stefan Boltz, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung; Tel:
030/288763-768, Mail: stefan.boltz(at)dguv.de
Michaela Gottfried, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek); Tel:
030/26931-1200, Mail: michaela.gottfried(at)vdek.com
Michael Bernatek, AOK-Bundesverband; Tel: 030/34646-2655,
Mail: presse(at)bv-aok.de
Christine Richter, BKK Bundesverband; Tel: 030/22312-122,
Mail: richterc(at)bbk-bv.de


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Datum: 20.06.2012 - 10:00 Uhr
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