PresseKat - EANS-News: Raiffeisen Bank International AG / Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der

EANS-News: Raiffeisen Bank International AG / Veröffentlichung des
Hauptversammlungsbeschlusses der Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb
eigener Aktien (mit Dokument)

ID: 663877

(ots) - --------------------------------------------------------------------------------
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Aktienrückkauf

Utl.: Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses der
Raiffeisen Bank International AG zum Rückerwerb eigener Aktien gemäß
§ 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Veräußerung eigener Aktien auf andere
Art als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot (§ 65 Abs
1b AktG) Veröffentlichung gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 2 und 3
VeröffentlichungsV 2002

Wien (euro adhoc) - Die Hauptversammlung der Raiffeisen Bank
International AG, Wien, FN 122119 m, vom 20. Juni 2012 hat die
folgenden Beschlüsse gefasst, die hiermit gemäß § 65 Abs 1a AktG iVm
§ 82 Abs 9 BörseG und gemäß §§ 2 und 3 der VeröffentlichungsV 2002
veröffentlicht werden:

1. Der Vorstand ist nach den Bestimmungen des § 65 Abs 1 Ziffer 8
AktG zum Erwerb und, ohne dass die Hauptversammlung vorher nochmals
befasst werden muss, gegebenenfalls zur Einziehung eigener Aktien
ermächtigt. Der Anteil der nach dieser Ermächtigung zu erwerbenden
oder der aufgrund zeitlich vorangehender Ermächtigungen der
Hauptversammlung gemäß § 65 Abs 1 Ziffer 8 AktG bereits erworbenen
Aktien und der gemäß § 65 Abs 1 Ziffern 1, 4 und 7 AktG
gegebenenfalls zu erwerbenden oder bereits erworbenen eigenen Aktien
darf insgesamt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesellschaft
nicht übersteigen. Die Dauer der Ermächtigung zum Erwerb eigener
Aktien ist mit 30 Monaten ab dem Datum der Beschlussfassung in der
Hauptversammlung begrenzt.

Der geringste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert beträgt EUR 1,-
pro Aktie, der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert darf




nicht mehr als 10 % über dem durchschnittlichen, ungewichteten
Börsenschlusskurs der der Ausübung dieser Ermächtigung
vorangegangenen 10 Handelstage liegen.

Diese Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und in
Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke - mit Ausnahme des
Wertpapierhandels - durch die Gesellschaft, mit ihr verbundene
Unternehmen oder für deren Rechnung durch Dritte ausgeübt werden.

2. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates
für die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art der
Veräußerung als über die Börse oder durch ein öffentliches Angebot
unter teilweisen oder gänzlichen Ausschluss des Bezugsrechts der
Aktionäre zu beschließen und die Veräußerungsbedingungen
festzusetzen. Das Bezugsrecht der Aktionäre darf nur dann
ausgeschlossen werden, wenn die Verwendung der eigenen Aktien als
Gegenleistung für eine Sacheinlage, beim Erwerb von Unternehmen,
Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an einer oder mehreren
Gesellschaften im In- oder Ausland oder zum Zweck der Durchführung
des "Share Incentive Program" der Gesellschaft für leitende
Angestellte und Mitglieder des Vorstandes der Gesellschaft und der
mit ihr verbundenen Unternehmen erfolgt. Weiters kann für den Fall,
dass Wandelschuldverschreibungen auf der Grundlage des
Hauptversammlungsbeschlusses vom 10.06.2008 ausgegeben werden, das
Bezugsrecht der Aktionäre auch ausgeschlossen werden, um (eigene)
Aktien an solche Gläubiger von Wandelschuldverschreibungen
auszugeben, die von dem ihnen gemäß den Bedingungen der
Wandelschuldverschreibungen gewährten Umtausch- oder Bezugsrecht auf
Aktien der Gesellschaft Gebrauch gemacht haben. Diese Ermächtigung
kann ein Mal oder mehrmals, ganz oder in Teilen, einzeln oder
gemeinsam ausgeübt werden und gilt für die Dauer von fünf Jahren ab
dem Datum dieser Beschlussfassung.

3. Sowohl dieser Beschluss als auch ein darauf beruhendes
Rückkaufprogramm oder ein allfälliges Wiederverkaufsprogramm sowie
deren Dauer sind zu veröffentlichen.

Diese Ermächtigung ersetzt die in der Hauptversammlung vom 8. Juli
2010 beschlossene Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zum Erwerb
und zur Verwendung eigener Aktien und bezieht sich hinsichtlich der
Verwendung auch auf den von der Gesellschaft bereits erworbenen
Bestand eigener Aktien.

Den entsprechenden Veröffentlichungspflichten gemäß § 6 und § 7 der
VeröffentlichungsV 2002 wird durch die Veröffentlichung im Internet
über die Website der Gesellschaft, www.rbinternational.com,
entsprochen.

Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/dPnpCGj0

Rückfragehinweis:
Herr Mag. Gregor Höpler
gregor.hoepler(at)rbinternational.com
+431 717 07 3449

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Anhänge zur Meldung:
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http://resources.euroadhoc.com/us/dPnpCGj0


Unternehmen: Raiffeisen Bank International AG
Am Stadtpark 9
A-1030 Wien
Telefon: +43 1 71707-2089
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Branche: Banken
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Datum: 20.06.2012 - 19:15 Uhr
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