PresseKat - EANS-Adhoc: S IMMO AG / beschließt weiteren Rückkauf von Aktien und Genussscheinen

EANS-Adhoc: S IMMO AG / beschließt weiteren Rückkauf von Aktien und
Genussscheinen

ID: 664046

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Rückkauf von Genussscheinen

21.06.2012

S IMMO AG beschließt weiteren Rückkauf von Aktien und Genussscheinen

Der Vorstand der S IMMO AG (Bloomberg: SPI:AV, Reuters: SIAG.VI;
ISIN: AT0000652250, AT0000795737 und AT0000630694) hat mit Zustimmung
des Aufsichtsrates beschlossen, von der mit Beschluss der 23.
ordentlichen Hauptversammlung vom 01.06.2012 erteilten Ermächtigung
zum Rückkauf eigener Aktien Gebrauch zu machen und im Rahmen eines
Aktienrückkaufprogramms bis zu 3 % des Grundkapitals, also max.
2.043.561 Stückaktien, zurückzukaufen.

Mit dem erwähnten Hauptversammlungsbeschluss wurde der Vorstand
ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates gemäß § 65 Abs 1 Z 8
AktG innerhalb eines Zeitraums von 30 Monaten ab dem Datum der
Hauptversammlung bis zu 10 % des Grundkapitals der S IMMO AG zu
erwerben. Die Veröffentlichung dieses Beschlusses erfolgte am
05.06.2012 gemäß § 82 Abs 8 und 9 BörseG, auf der Website der S IMMO
AG und im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 08.06.2012.

Die Gesellschaft beabsichtigt nun, Aktien bis zu 3 % des
Grundkapitals, also max. 2.043.561 Stückaktien, zurückzukaufen. Der
Rückkauf erfolgt zu jedem gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG zulässigen Zweck.
Das Rückkaufprogramm beginnt am 27.06.2012 und endet spätestens am
27.06.2013.

Der Rückkauf bezieht sich auf die auf Inhaber lautenden Stückaktien
(Stammaktien) der S IMMO AG (ISIN: AT0000652250) und darf sowohl über
die Wiener Börse als auch außerbörslich erfolgen. Dabei darf der




Gegenwert je Stückaktie jeweils einen Betrag von EUR 1,00 nicht
unterschreiten und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
je Stückaktie darf nicht mehr als 15 % über dem durchschnittlichen
Börsenkurs der dem jeweiligen Rückkauf vorausgehenden drei Börsentage
an der Wiener Börse liegen.

Diese Veröffentlichung dient zugleich als Veröffentlichung gemäß §§ 4
und 5 der Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112 -
VeröffentlichungsV). Die Veröffentlichung von etwaigen Änderungen der
Rückkaufprogramme gemäß § 6 VeröffentlichungsV sowie der im Rahmen
der Rückkaufprogramme durchgeführten Transaktionen gemäß § 7
VeröffentlichungsV erfolgen auf der Website der S IMMO AG unter
www.simmoag.at/investor-relations/aktienrueckkauf.

Darüber hinaus hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates
ein weiteres Rückkaufprogramm für S IMMO INVEST Genussscheine
(ISIN AT0000795737 und ISIN AT0000630694) bis zum 21.06.2013
beschlossen. Das maximale Rückkaufvolumen beträgt 10 % der S IMMO
INVEST Genussscheine, das sind bis zu 290.542 Stück. Der
Erwerbspreis soll mindestens EUR 1,00 pro Stück und maximal 2 %
über dem jeweils quartalsweise bilanzierten und veröffentlichten
Rückzahlungsanspruch liegen. Der Rückkauf darf sowohl über die
Börse als auch außerbörslich erfolgen. Die Gesellschaft behält
sich vor, zurückgekaufte Genussscheine zur Gänze oder teilweise
einzuziehen. Diese Veröffentlichung ist kein öffentliches Angebot zum
Erwerb von S IMMO Aktien und / oder S IMMO INVEST Genussscheinen und
begründet keine Verpflichtung der Gesellschaft, Angebote zum Rückkauf
von S IMMO Aktien und / oder S IMMO INVEST Genussscheinen anzunehmen.

Rückfragehinweis:
Investor Relations:
Andreas J. Feuerstein
Phone: +43(0)50100-27556
Fax: +43(0)05100-927556
E-mail: andreas.feuerstein(at)simmoag.at
www.simmoag.at

Corporate Communications:
Bosko Skoko
Phone: +43(0)50100-27522
Fax: +43(0)05100-927522
E-mail: bosko.skoko(at)simmoag.at
www.simmoag.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Datum: 21.06.2012 - 09:20 Uhr
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