(ots) - Die tariflichen Monatsverdienste der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft stiegen
2011 in Deutschland um 2,1 % und in Frankreich um 2,2 % gegenüber dem
Vorjahr. Somit lag nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes
(Destatis) der Anstieg der Tarifverdienste in beiden Staaten im
zweiten Jahr in Folge nahezu gleichauf. Bereits im Jahr 2008 waren
die Zuwachsraten mit + 3,0 % identisch. Der Anstieg des
Harmonisierten Verbraucherpreisindex war 2011 gegenüber 2010 in
Deutschland mit + 2,5 % etwas höher als in Frankreich (2,3 %).
In Deutschland variierten die durchschnittlichen Tariferhöhungen
zwischen den einzelnen Wirtschaftszweigen stärker als in Frankreich:
Das tarifliche Plus in Deutschland reichte von 1,1 % im Bereich
"Verkehr und Lagerei" über 1,9 % im Baugewerbe und 2,3 % im Handel.
Die höchsten Zuwächse von 3,5 % verzeichnete der Wirtschaftszweig
"Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen". Dazu gehören unter
anderem die Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften sowie der
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau. In Frankreich lag der
Anstieg der Tarifverdienste in den einzelnen Wirtschaftsbereichen
zwischen 2,0 % und 2,5 %. Die einzige Ausnahme bildete die Energie-
und Wasserversorgung - hier lag der Zuwachs bei lediglich 1,3 %.
Im verarbeitenden Gewerbe stiegen die tariflichen Monatsverdienste
2011 gegenüber 2010 mit 2,1 % in Deutschland geringer als in
Frankreich mit 2,5 %. In Deutschland variierten die Tarifanstiege
auch zwischen den einzelnen Branchen des Verarbeitenden Gewerbes.
Beispielsweise erhöhten sich die tariflichen Monatsverdienste in der
Textil- und Bekleidungsindustrie 2011 gegenüber 2010 um 0,9 %, im
Metallgewerbe um 2,0 % und in der chemischen Industrie um 2,8 %.
Demgegenüber erhielten in Frankreich alle Beschäftigten im
verarbeitenden Gewerbe ein tarifliches Plus von rund 2,5 %.
In Frankreich gibt es im Gegensatz zu Deutschland einen allgemein
garantierten, gesetzlichen Mindestlohn (SMIC) für alle Branchen, der
jährlich entsprechend der allgemeinen Lohnentwicklung angehoben wird.
Er wurde zum 1. Januar 2012 um 1,6 % angehoben und auf 9,22 Euro pro
Stunde festgesetzt. In Deutschland gibt es verbindliche Mindestlöhne
nur für einzelne Branchen. Sie lagen am 1. Juni 2012 zwischen 7,00
Euro (Mitarbeiter im Objektschutz in den neuen Ländern einschließlich
Berlin sowie in Rheinland-Pfalz, im Saarland und in
Schleswig-Holstein) und 13,40 Euro (Baugewerbe im früheren
Bundesgebiet).
Methodische Hinweise:
Das Statistische Bundesamt (Destatis) und das nationale
französische Statistikamt (INSEE) veröffentlichen jährlich
Vergleichsdaten zur Entwicklung der durchschnittlichen
Tarifverdienste in Deutschland und Frankreich. Für die Berechnung der
Indizes der tariflichen Monatsverdienste der Arbeitnehmer in
Deutschland werden vierteljährlich die Veränderungen der Vergütungen
ausgewählter Tarifverträge berücksichtigt. Die französischen
Ergebnisse beruhen auf einer vierteljährlichen Erhebung der
sogenannten Basislöhne für den letzten Monat jedes Quartals bei
Betrieben mit zehn und mehr Beschäftigten. Zulagen und Prämien sowie
Einmalzahlungen werden in beiden Berechnungen nicht einbezogen.
Der Harmonisierte Verbraucherpreisindex (HVPI) wird in Deutschland
vom Statistischen Bundesamt parallel zum nationalen
Verbraucherpreisindex berechnet. Der HVPI dient der Inflationsmessung
und wird vorrangig für den innereuropäischen Vergleich herangezogen.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabellen sowie weiteren Zusatzinformationen und -funktionen, ist im
Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter
www.destatis.de/presseaktuell zu finden.
Weitere Auskünfte geben:
Mirjam Bick, Telefon: (0611) 75-4327, www.destatis.de/kontakt
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