(ots) - Sozialverband Deutschland (SoVD) und
Volkssolidarität gegen Ausweitung des Kartellrechts auf die
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) und die Volkssolidarität
wenden sich entschieden gegen das Vorhaben der Bundesregierung, die
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) durch eine Änderung des
Wettbewerbsrechts verstärkt dem Kartellrecht zu unterwerfen.
Zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf für ein 8.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
erklären die Präsidenten des SoVD, Adolf Bauer, und der
Volkssolidarität, Prof. Gunnar Winkler:
Wir fordern, die entsprechenden Artikel im Gesetzentwurf ersatzlos
zu streichen. Sollten tatsächlich neue Regelungen für die Akteure im
Gesundheitsbereich notwendig sein, so muss das im Bereich des
Sozialversicherungsrechts geschehen. Ansonsten wird der gesetzliche
Versorgungsauftrag der GKV gefährdet. Dies hätte für die
Versicherten, für Patientinnen und Patienten über kurz oder lang
erhebliche Nachteile. Ihre Interessen dürfen nicht unter die Räder
des Kartellrechts geraten.
Das Vorhaben der Regierungskoalition werten wir als Versuch, die
gesetzlichen Krankenkassen durch die Hintertür in die Nähe
gewinnorientierter Wirtschaftsunternehmen zu rücken, wie sie für die
private Krankenversicherung charakteristisch sind. Tragende
Strukturprinzipien der GKV wie Solidarität, Sachleistung und
Selbstverwaltung dürfen nicht über das Kartellrecht ausgehebelt
werden. Die GKV kann eben nicht primär wettbewerblich ausgerichtet
sein, weil Gesundheit keine gewöhnliche Ware ist und auch nicht zu
einer solchen gemacht werden darf. In der GKV kann es nur einen
Wettbewerb um die beste Versorgungsqualität für Patientinnen und
Patienten geben. Die notwendigen medizinischen Leistungen
bedarfsgerecht und in hoher Qualität für alle Versicherten,
einschließlich für Ältere, chronisch Kranke und Menschen mit
Behinderungen zu gewährleisten, muss oberste Priorität von
Gesundheitspolitik bleiben.
Die vorgesehene Ausdehnung des Kartellrechts auf die GKV führt
dazu, wichtige und bewährte Arbeitsweisen im
sozialversicherungsrechtlichen Gesundheitsbereich sachfremden
Regelungsmechanismen zu unterwerfen. In der Praxis würde dies die
Umsetzung des gesundheitlichen Versorgungsauftrags durch die GKV
behindern, so z. B. bei freiwilligen Kooperationen von Krankenkassen.
Wir warnen vor der Gefahr, dass europäisches Wettbewerbsrecht auch
für die Beziehungen der Akteure in der GKV anwendbar wird. Als Folge
ist zu befürchten, dass sozialrechtlicher Handlungsspielraum verloren
geht bzw. an die EU-Kommission abzutreten ist. Würde EU-Recht
greifen, so könnten auch Steuern für Leistung und Leistungserbringer
zu Lasten der Beitragzahler anfallen. Wir sind besorgt, dass die
Tragweite der geplanten Novellierung des Wettbewerbsrechts für die
gesundheitliche Versorgung im Bundestag unterschätzt wird.
Ein Anzeichen dafür ist, dass die Tagesordnung für die Anhörung
zum Gesetzentwurf im Ausschuss für Wirtschaft und Technologie eine
Behandlung der die GKV betreffenden Regelungen nicht vorsieht. Weder
die gesetzlichen Krankenkassen noch Sozial- und Wohlfahrtsverbände
sind zu diesem Themenkomplex als Sachverständige eingeladen. Wir
fordern angesichts der gravierenden sozialpolitischen Auswirkungen
der Ausweitung des Kartellrechts auf die GKV eine adäquate
Beteiligung der betroffenen Menschen und der Interessenverbände.
Hinweis:
SoVD und Volkssolidarität haben sich mit Stellungnahmen bzw.
Schreiben an die Bundestagsausschüsse für Wirtschaft und Technologie
und für Gesundheit gewandt.
Siehe dazu unter
www.sovd.de www.volkssolidaritaet.de
V.i.S.d.P.: Tilo Gräser, Benedikt Dederichs
Pressekontakt:
Kontakt:
Benedikt Dederichs
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle(at)sovd.de