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26.06.2012
Konstanz, 26. Juni 2012 - Die Aktien der Sunways AG, Konstanz (ISIN
DE0007332207 / WKN 733220), sind gegenwärtig zum Börsenhandel im
regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger
Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren
Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter
Wertpapierbörse zugelassen. Der Aufsichtsrat der Sunways AG hat heute
einem Beschluss des Vorstands zugestimmt, welcher den Wechsel der
Börsennotierung vom Prime Standard in den General Standard des
regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse zum Gegenstand
hat. Die Sunways AG wird nun einen entsprechenden Antrag auf Widerruf
der Zulassung der Aktien zum Prime Standard bei der Frankfurter
Wertpapierbörse stellen. Der Wechsel des Börsensegmentes dient der
Reduzierung des mit der Notierung im Prime Standard verbundenen
Zusatzaufwandes.
Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf von drei Monaten nach
Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch die
Börsengeschäftsführung im Internet (www.deutsche-boerse.com) wirksam.
Der Widerruf lässt die Zulassung der Aktien der Sunways AG zum
regulierten Markt (General Standard) unberührt.
Rückfragehinweis:
Dr. Harald F. Schäfer
Leiter Unternehmenskommunikation und Investor Relations
Tel.: +49 (0)7531 996 77-415
E-Mail: communications(at)sunways.de
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Sunways AG
Macairestr. 3 - 5
D-78467 Konstanz
Telefon: +49 (0)7531 99677 0
FAX: +49 (0)7531 99677 10
Email: info(at)sunways.de
WWW: http://www.sunways.eu/de
Branche: Alternativ-Energien
ISIN: DE0007332207
Indizes: CDAX, Prime All Share, Technology All Share
Börsen: Freiverkehr: Berlin, München, Hamburg, Düsseldorf, Stuttgart,
Regulierter Markt/Prime Standard: Frankfurt
Sprache: Deutsch