(ots) - Für mehr als jedes vierte Kind (25,3 %) der
insgesamt 678 000 im Jahr 2010 geborenen Kinder hat der Vater
Elterngeld in Anspruch genommen. Damit hat die Väterbeteiligung einen
neuen Höchststand erreicht. Entscheidenden Einfluss auf die Frage, ob
Mutter und Vater Elterngeld in Anspruch nehmen oder ob nur die Mutter
die Leistung bezieht, hat die Erwerbstätigkeit von Frauen in den
zwölf Monaten vor der Geburt ihres Kindes. Dies ist eines der
zentralen Ergebnisse der Statistik zum Elterngeld, die Roderich
Egeler, Präsident des Statistischen Bundesamtes (Destatis), heute auf
einer Pressekonferenz in Berlin vorgestellt hat. "Wenn Frauen einer
Erwerbstätigkeit nachgehen und Nachwuchs bekommen, dann steigt die
Wahrscheinlichkeit, dass auch der Vater eine Babyzeit nimmt, in der
er Elterngeld bezieht", erklärte Roderich Egeler.
So wurden bei den 392 000 vor der Geburt des Kindes erwerbstätigen
Müttern mehr als 125 000 Partneranträge gestellt. Das entspricht
einem Anteil von 32 %. Bei den zuvor nicht erwerbstätigen Müttern lag
der Anteil der Partneranträge lediglich bei 12 %.
Ein Elternteil kann Elterngeld für mindestens zwei und maximal
zwölf Monate beziehen. Hinzu kommen zwei weitere Monate
(Partnermonate), wenn Paare sich die Elternzeit teilen. Väter nehmen
nach wie vor großteils nur die sogenannten Partnermonate in Anspruch.
So bezogen mehr als drei von vier Vätern (76 %) die Leistung für
maximal zwei Monate. Nur knapp jeder fünfzehnte Vater (6 %) nahm die
Leistung für ein Jahr in Anspruch.
Unter den insgesamt rund 810 000 Müttern und Vätern mit
Elterngeldbezug gab es fast 499 000 Einzelanträge und 311 000
Personen mit einem Paarbezug. Es gab also gut 155 000 Paare, bei
denen sowohl die Mutter als auch der Vater Elterngeld bezog.
Fast zwei Drittel dieser Paare (65 % beziehungsweise 102 000
Paare) haben das Elterngeld für einen kurzen Zeitraum zeitgleich
bezogen; und zwar für durchschnittlich zwei Monate. Bei rund 34 % der
Paarbezüge gab es keinerlei zeitliche Überschneidung. Nur selten
entschieden sich Paare dazu, das Elterngeld über den gesamten
Zeitraum gemeinsam in Anspruch zu nehmen. Roderich Egeler ging zudem
auf eine Reihe weiterer Aspekte rund um das Thema "Elterngeld" ein.
Einige Beispiele: * 38 % der Elterngeldbeziehenden erhielten
lediglich den Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro - gegebenenfalls
zuzüglich eines Geschwisterbonusses oder eines Mehrlingszuschlags.
Der Anteil der Mütter (43 %), die den Mindestbetrag bekamen, lag
deutlich über dem der Väter (19 %). * Der durchschnittliche
Elterngeldanspruch vor der Geburt erwerbstätiger Eltern lag in
Deutschland für im Jahr 2010 geborene Kinder bei 964 Euro. Der
Anspruch war bei Vätern mit durchschnittlich 1 201 Euro mehr als ein
Drittel höher als bei Müttern mit 878 Euro. * Viele Väter sind von
Anfang an dabei. 41 % der Väter, die zusätzlich zu ihrer Frau einen
Antrag auf Elterngeld stellten, wählten ihren ersten Bezugsmonat in
den ersten drei Lebensmonaten des Kindes. Jeder fünfte Vater (20 %)
nahm die Leistung erst in Anspruch, wenn das Kind sein erstes
Lebensjahr vollendet hatte.
Die ausführlichen Unterlagen zur Pressekonferenz sowie ergänzende
Tabellen können unter www.destatis.de -> Presse -> Pressekonferenzen
bezogen werden.
Weitere Auskünfte gibt:
Andrea Wolff,
Telefon: (0611) 75-8137,
www.destatis.de/kontakt
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Statistisches Bundesamt
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